Aktualisierung Merkblatt «Abzug für Kinderdrittbetreuung und erwerbstätige Alleinerziehende»
Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt Abzug für Kinderdrittbetreuung und erwerbstätige Alleinerziehende angepasst. Das Merkblatt wurde aktualisiert (neuer Höchstabzug bei der direkten Bundessteuer Fr. 25 500.-- und neuer Pauschalabzug für Tagesschulen und Internate Fr. 1200.--) und redaktionell überarbeitet. Es gilt ab sofort. Die in den vorhergehenden Steuerperioden massgebenden Abzüge (Kanton und Bund) werden neu in einem Anhang zum Merkblatt aufgeführt.