Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 23. April 2024 i.S. A. (VGE II 2023 32)
Güterschätzungen - Neuschätzung infolge Investition (§ 7, 9 und 20 SchätzG; Rz. 6 und 8 Schätzungsanleitung; Anhang Schätzungsanleitung, Teil III, Kapitel 4 Ziff. 11 und Kapitel 5 Ziff. 23)
Das Verwaltungsgericht bestätigt die Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz zu Zeitpunkt und Umfang einer individuellen Neuschätzung und weist die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerkommission vom 9. März 2023 betreffend die Schätzungsverfügung vom 1. Juni 2022 ab. Der Entscheid ist bei den online publizierten Entscheiden des Verwaltungsgerichts Schwyz abrufbar (https://gerichte.sz.ch/vg/).