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Steuerfüsse 2025

Die Steuerfüsse 2025 sind aufgeschaltet. Es sind die für das Jahr 2025 gültigen Gesamtsteuerfüsse pro Gemeinde für natürliche Personen mit und ohne Kultussteuer sowie die Gesamtsteuerfüsse für juristische Personen aufgeführt. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinden Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Schübelbach und Wollerau haben wiederum für natürliche und juristische Personen unterschiedliche Steuerfüsse genehmigt.

Auf der weiter angefügten Tabelle sind die detaillierten Steuerfüsse je Gemeinwesen aufgelistet.
 

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