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Japankäfer: Acht neue Funde im Gemeindegebiet Arth

Fundorte in bestehender Befalls- und Pufferzone

Es wurden weitere Japankäfer gefunden.

Im Rahmen der laufenden Folgeüberwachung 2025 wurden in Arth acht weitere Japankäfer in Pheromonfallen nachgewiesen. Die Fundorte liegen alle innerhalb der bestehenden Befalls- oder Pufferzone, die nach den ersten Funden im Jahr 2024 definiert wurde. Eine Ausweitung kann bisher nicht festgestellt werden.

An folgenden Standorten wurden Japankäfer gefangen: Pfadihus (Oberarth), Schönenboden (Goldau), Naturschutzgebiet Sägel (Goldau) und in der Gemeinde Steinerberg. Alle Fallenstandorte gehören zum engmaschigen Überwachungsnetz von derzeit 68 Fallen der Folgeüberwachung 2025 im Kanton Schwyz.

Lage stabil – keine Ausweitung festgestellt
Die neuen Fänge liegen ausschliesslich in den bereits definierten Befalls- und Pufferzonen, was aus Sicht des Amtes für Landwirtschaft positiv gewertet wird. Dies deutet darauf hin, dass sich der Befall bisher auf das bekannte Gebiet konzentriert und keine neuen Gebiete betroffen sind. Die Situation ist aktuell stabil. Die Fangzahlen bewegen sich weiterhin auf niedrigem Niveau und innerhalb der Zonen. In der Befalls- und Pufferzone gelten verschiedene Massnahmen, welche bei der Eindämmung und der Tilgung des Japankäfers angewendet werden. Diese Massnahmen wurden in der Allgemeinverfügung vom 24. April 2025 bereits kommuniziert.

Fortführung der Überwachung
Da die Fänge im Vergleich zu anderen Kantonen relativ weit auseinander liegen, ist es aus Sicht des Bundes und des Kantons derzeit schwierig, eine diesbezüglich klare Massnahme festzulegen. Nach Einschätzung handelt es sich aufgrund der räumlichen Verteilung nicht um eine zusammenhängende Population. Es ist möglich, dass durch Ferienreisende und den Gütertransport weitere Käfer eingeschleppt wurden. Die Fallendichte um die vier jüngsten Fundorte wird in einem engen Radius erhöht. Mit den zusätzlichen, gezielt um die neuen Fundorte gesetzten Fallen wird die Überwachung weiter verdichtet. Ziel ist es, die Verbreitung 2025 so genau wie möglich zu lokalisieren, um darauf abgestimmte Massnahmen umsetzen zu können. Aktuell sind in Arth inklusive des gesamten Naturschutzgebiets Sägel 36 Pheromonfallen installiert, welche wöchentlich kontrolliert werden. Diese Kontrollen werden bis Mitte September, dem Ende der Flugphase des Japankäfers, fortgesetzt.

Wie erkennt man Japankäfer?
Der Japankäfer ist circa 1-1.5 cm gross und hat somit die Grösse eines Fünfrappenstücks. Typisches Unterscheidungsmerkmal sind fünf weisse Haarbüschel an den Seiten des Hinterleibes und zwei grössere weisse Haarbüschel am Hinterteil, die bürstenartig abstehen. Der Kopf und das Halsschild schimmern metallisch-grün. Die Deckflügel sind kupferbraun. Diese Kombination an Merkmalen helfen, den Japankäfer zwischen einheimischen Käferarten wie etwa dem einfarbigen Rosenkäfer zu unterscheiden.

Was tun bei einem Fund
Der Japankäfer ist ein meldepflichtiger Quarantäneorganismus. Fangen Sie den Käfer möglichst lebend ein und lassen Sie ihn auf keinen Fall wieder frei. Legen Sie ihn in ein gut verschliessbares Gefäss und frieren Sie ihn mindestens über Nacht ein – auch wenn er bereits tot wirkt. Zur Identifikation ist es wichtig, dass die typischen weissen Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs sichtbar sind. Machen Sie daher ein scharfes, gut ausgeleuchtetes Foto, idealerweise mit einem Lineal daneben.

Bitte senden Sie das Foto zusammen mit folgenden Angaben per E-Mail an afl@sz.ch: Ihren Namen, den genauen Fundort, Belegfoto des Käfers. Versenden Sie niemals lebende Käfer per Post oder Kurier. Auch verdächtige Larven sollten – sofern eingefangen – eingefroren und gemeldet werden. Hingegen müssen Frassschäden ohne Käfernachweis nicht gemeldet werden, da sie nicht eindeutig dem Japankäfer zugeordnet werden können. Zögern Sie bei einem Verdacht nicht und melden Sie den Fund so rasch wie möglich an das Amt für Landwirtschaft. Jede Meldung hilft, eine weitere Ausbreitung des Japankäfers im Kanton Schwyz frühzeitig zu verhindern.

Amt für Landwirtschaft


Lara Wyser
Fachstelle Obstbau, Rebbau und Pflanzenschutz
+41 41 819 84 58
(erreichbar: Donnerstag, 4. September 2025: 10.00 – 11.30 Uhr)

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