Energievorschriften
Seit dem 1. Januar 2025 gilt das neue Energiegesetz des Kantons Schwyz (KEnG) zusammen mit der zugehörigen Verordnung (KEnV).
Sie dienen dem Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes und legen die Grundlagen für eine kantonale Energiepolitik unter besonderer Berücksichtigung der Energienutzung in Gebäuden.