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Private Kontrolle

In verschiedenen Bereichen des Umweltschutzes werden Bauvorschriften nicht von den Behörden selber, sondern im Rahmen der Privaten Kontrolle (PK) von externen Fachpersonen geprüft.

Wer bauen will, beauftragt Architektur- bzw. Planungsfachleute, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten, das den geltenden Vorschriften entspricht. Fachleute streben die inhaltliche Richtigkeit ihrer Arbeit ohnehin an; sie können ihrer Projektkenntnisse nun zusätzlich nutzen. Mit der Einführung der Privaten Kontrolle erhalten sie die Befugnis, Kontrollen selbst durchzuführen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Für alle Belange der Privaten Kontrolle haben die Kantone AR, GL, GR, LU, SG, SZ, UR und ZH die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich abgeschlossen. Als zuständige Vollzugsstelle wurde die Baudirektion des Kantons Zürich bestimmt.

Warum Private Kontrollen?

Die Private Kontrolle entlastet die Baubewilligungsbehörde bei der Kontrolle des Energienachweises. Für die Fachleute hingegen ist die Private Kontrolle kaum ein zusätzlicher Aufwand.

Die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde prüft die Formalitäten und kann Stichproben zur Qualitätskontrolle durchführen. Dank der Privaten Kontrolle vereinfacht sich der Ablauf der Bewilligung. Die Gemeinden können die Bewilligungsverfahren gegenüber effizienter durchführen.

Private Kontrolle ist freiwillig

Die Bauherrschaft entscheidet, ob sie ihr Projekt durch eine zur Privaten Kontrolle befugten Person oder durch die Bewilligungsbehörde der Gemeinde prüfen lassen will. Falls die Bauherrschaft die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde wünscht, kann die Gemeinde den Mehraufwand verrechnen.

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