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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit, die illegale Beschäftigung ohne Meldung, schadet der Wirtschaft, entzieht dem Staat Steuereinnahmen und gefährdet soziale Sicherheit. Wir gehen deshalb mit verschiedenen Instrumenten dagegen vor.

Schwarzarbeit schadet unserer Gesellschaft in vielerlei Hinsicht. Sie führt bei Steuerbehörden und Sozialversicherungen zu Einnahmeverlusten, verursacht Wettbewerbsverzerrungen und gefährdet den Arbeitnehmerschutz (Arbeitsbedingungen, Lohndumping usw.). Häufig werden bei Schwarzarbeit:

  • keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.)
  • keine Arbeitsbewilligungen eingeholt
  • kein Lohn und/oder kein Umsatz versteuert
  • unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen

Bekämpfung der Schwarzarbeit

1. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungen und Steuern

Die vereinfachte Abrechnung soll durch administrative Erleichterungen einen Anreiz für Arbeitgebende schaffen. Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse oder, falls Sie Mitglied eines Berufsverbandes sind, der eine eigene Ausgleichskasse führt, bei der entsprechenden Verbandsausgleichskasse.

Voraussetzungen

  • Der einzelne Lohn pro Arbeitnehmenden darf die BGSA-Eintrittsschwelle nicht übersteigen
  • Die gesamte Lohnsumme des Betriebes darf die Höhe von zwei maximalen jährlichen Altersrenten der AHV nicht übersteigen
  • Die Löhne des gesamten beitragspflichtigen Personals müssen im vereinfachten Verfahren abgerechnet werden
  • Die Abrechnungs- und Zahlungsverpflichtungen müssen ordnungsgemäss eingehalten werden

Aktiengesellschaften und Genossenschaften sind vom vereinfachten Abrechnungsverfahren ausgeschlossen.

2. Regelmässige Kontrollen

Unser Kontrollorgan überprüft den Arbeitsmarkt und deckt Fälle von Schwarzarbeit auf.

3. Datenaustausch

Unser Kontrollorgan arbeitet mit anderen Behörden und Organisationen zusammen. Es koordiniert den Austausch von Informationen und Kontrollergebnissen der betroffenen Behörden und Organisationen und nimmt somit eine Drehscheibenfunktion wahr. Der Datenschutz bleibt dabei stets gewährleistet.

4. Sanktionen

In den Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuergesetzen sind verschiedene Sanktionsmöglichkeiten für Schwarzarbeit vorgesehen. Das BGSA sieht zusätzliche Sanktionen vor: Arbeitgebende können vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen oder es können ihnen Finanzhilfen gekürzt werden. Das SECO führt eine öffentlich zugängliche Liste über fehlbare Arbeitgebende.

    Kontrollorgan

    Die Kantone Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden haben in Altdorf eine gemeinsame Vollzugsstelle  eingerichtet. Diese sorgt dafür, dass faire Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dazu gehören:

    Im Kanton Schwyz beobachtet zudem eine sogenannte Tripartite Kommission (TPK) den Arbeitsmarkt. Diese besteht aus je zwei vom Regierungsrat gewählten Vertretern des Amts für Arbeit, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden.  Die Kommission sorgt dafür, dass die Kontrollen gut abgestimmt und wirkungsvoll durchgeführt werden.

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