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Illegale Entsorgung

Viele Abfälle werden teils aus Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit, teils auch aus Gewinnstreben illegal entsorgt. Während die Illegalität des Deponieren von Möbeln im Wald als Selbstverständlichkeit einleuchtet, ist vielen Leuten die Gesetzeslage beim selbstständigen Verbrennen von Abfall nicht klar.

Illegale Entsorgung wird bekämpft

Um den illegalen Entsorgungspraktiken wie der Abfallverbrennung im Freien und in Cheminées, dem wilden Deponieren, widerrechtlichen Ablagern usw. entgegenzuwirken, wird in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen der Gemeinden und der Umweltschutzpolizei, konsequent gegen die Abfall- Delinquenten vorgegangen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) geht davon aus, dass in Gemeinden mit Sackgebühr 1 Prozent des Abfalls über die Hausverbrennungsanlagen entsorgt werden.

Das Verbrennen von Abfällen in Cheminées, Heizungen oder Gartenfeuern belastet die Luft bis zu 1000 mal stärker, als die Beseitigung in der Kehrichtverbrennungsanlage. Deshalb darf die Abfallverbrennung nur in dafür geeigneten Anlagen erfolgen. Für den Hauskehricht ist dies die Kehrichtverbrennungsanlage.

Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist untersagt. Dies gilt auch für Wald- und Gartenabfälle. Gemäss Schätzungen des BAFU verursacht das Verbrennen dieser Abfälle im Freien rund 7% der Feinstaubbelastung in der Schweiz. Bei der Entsorgung dieser Grünabfälle hat die Verrottung vor Ort die erste Priorität. Wo dies nicht möglich ist, bietet die thermische oder materielle Verwertung eine sinnvolle Lösung. Das Verbrennen von Grünabfällen vor Ort ist nur in festgelegten Ausnahmesituationen gestattet und bedarf in jedem Fall die Zustimmung der zuständigen Behörde. Nicht gemeldete oder unsachgemäss betriebene Feuer werden durch die Polizei geahndet. Weitere Informationen zur Entsorgung von Grünabfällen erhalten sie auf dem entsprechenden Merkblatt.

Littering

Littering verunstaltet den öffentlichen Raum, ärgert Bürgerinnen und Bürger und verursacht den Gemeinden Mehrkosten. In den letzten Jahren hat das Ausmass von Littering zugenommen. Das veränderte Konsumverhalten in Verbindung mit einer vermehrten Nutzung des öffentlichen Raums führt dazu, dass im Freien mehr Abfälle zurückbleiben.

Ursachen und Auswirkungen

Littering, das unbedachte oder absichtliche Fallen- und Liegenlassen von Abfall unterwegs, stört und beeinträchtigt die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum und verursacht den Gemeinden Mehrkosten. Gemäss einer Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) betragen die litteringbedingten Reinigungskosten im Jahr 2010 für den öffentlichen Raum ca. 192 Mio. Franken. Davon entfallen etwa 144 Mio. Franken auf die Gemeinden und rund 48 Mio. Franken auf den öffentlichen Verkehr.

Die Hauptfraktionen sind Take-away-Verpackungen, Getränkebehältnisse, Zeitungen, Flyer sowie Zigaretten, welche den überwiegenden Teil der Kosten verursachen. Sie setzen sich anteilsmässig aber von Situation zu Situation unterschiedlich zusammen.

Gegenmassnahmen

In der Schwyzer Abfallplanung vom Juli 2013 wurden die Schwerpunkte zur Bekämpfung des Litterings im Bereich Abfallunterricht, Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen gesetzt.

  • Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen
    In der Umsetzung der Abfallplanung sind verschiedene Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen vorgesehen. Dazu gehört auch der Hinweis auf die Bussen, welche bereits seit 2010 durch die Polizei erteilt werden.
  • Littering-Material für Aktionen
    Beim Amt für Umwelt und Energie können für Aktionen gegen Littering «Littering-Säulen» mit Plakaten ausgeliehen werden.
  • Ordnungsbussen
    Gemäss dem kantonalen Ordnungsbussenrecht wird Littering wie folgt gebüsst:
    • Wegwerfen von Kleinabfällen CHF 80.–
    • Wegwerfen von Kleinabfällen in Natur und Landschaft CHF 250.–

rechtliche Grundlagen

Merkblätter

Illegale Entsorgung

weitere Informationen

Littering

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