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Illegale Entsorgung

Abfälle werden einerseits aus Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit, andererseits aus Gewinnstreben illegal entsorgt. Während es als Selbstverständlichkeit einleuchtet, dass das Deponieren von Möbeln im Wald illegal ist, ist einigen wenigen Personen nicht bewusst, dass das Verbrennen von Abfall im eigenen Holzofen verboten ist.

Illegale Entsorgung wird bekämpft

Um den illegalen Entsorgungspraktiken wie der Abfallverbrennung im Freien und in Cheminées, dem wilden Deponieren, widerrechtlichem Ablagern usw. entgegenzuwirken, wird in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen der Gemeinden und der Umweltschutzpolizei konsequent gegen die Abfallsünder vorgegangen.

Das Verbrennen von Abfällen in Cheminées, Heizungen oder Gartenfeuern belastet die Luft bis zu 1000 Mal stärker als die Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage. Deshalb darf die Abfallverbrennung nur in dafür geeigneten Anlagen erfolgen. Für den Hauskehricht ist dies die Kehrichtverbrennungsanlage, für Altholz die bewilligte Altholzfeuerung.

    Littering

    Littering, das unbedachte oder absichtliche Fallen- und Liegenlassen von Abfall unterwegs, stört und beeinträchtigt die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl. Es verunstaltet den öffentlichen Raum, ärgert Bürgerinnen und Bürger und verursacht den Gemeinden Mehrkosten. In den letzten Jahrzehnten hat das Ausmass von Littering zugenommen. Das veränderte Konsumverhalten in Verbindung mit einer vermehrten Nutzung des öffentlichen Raums führt dazu, dass im Freien mehr Abfälle zurückbleiben.

    Ursachen und Auswirkungen

    Gemäss einer Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) betragen die Reinigungskosten wegen Littering jährlich ca. 200 Mio. Franken. Davon entfallen rund 75 % auf die Gemeinden und 25 % auf den öffentlichen Verkehr. Dabei sind die verursachten Kosten in der Landwirtschaft noch nicht mitberücksichtigt.

    Die Hauptfraktionen des Litterings sind Take-away-Verpackungen, Getränkebehältnisse, Zeitungen, Flyer sowie Zigaretten, welche den überwiegenden Teil der Kosten verursachen.

    Gegenmassnahmen

    In der Schwyzer Abfallplanung 2021 wurden die Schwerpunkte zur Bekämpfung des Litterings im Bereich Abfallunterricht, Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen gesetzt.

    • Littering-Material für Aktionen
      Beim Amt für Umwelt und Energie können für Aktionen gegen Littering «Littering-Säulen» mit Plakaten ausgeliehen werden. Zudem stehen Taschenaschenbecher (Eco-Boxen) für die Verteilung an Veranstaltungen zur Verfügung.
    • Ordnungsbussen
      Gemäss der nationalen Ordnungsbussenverordnung wird Littering seit August 2026 wie folgt gebüsst:
      • Wegwerfen eines einzelnen Kleinabfalls: CHF 80.–
      • Wegwerfen mehrerer Kleinabfälle bis zu einem Volumen von weniger als 17 Litern: CHF 100.–

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