Pensionskasse
Die Pensionskasse des Kantons Schwyz versichert ihre Mitglieder und deren Hinterlassenen gemäss Bundesrecht zur beruflichen Vorsorge, des kantonsrätlichen Pensionkassengesetzes und dem vom Verwaltungsrat erlassenen Vorsorgereglement gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.