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Gesetzsammlung

Der Kanton Schwyz unterscheidet zwischen der systematischen Gesetzsammlung (SRSZ) und der fortlaufenden Gesetzsammlung (GS).

Systematische Gesetzsammlung

Die systematische Gesetzsammlung (SRSZ) ist eine nach Sachgebieten geordnete Sammlung der in der Gesetzessammlung zu veröffentlichenden geltenden Erlasse. Sie wird in der gedruckten Ausgabe jährlich und auf dieser Website laufend nachgeführt.

Registerband: Abkürzungen, Alphabetisches Register, Benützungshinweise

Gedruckte Ausgabe

Die in Loseblattform erhältliche SRSZ besteht aus sieben Bänden und einem Registerband. Jeder Band enthält ein systematisches Register; der Registerband ein systematisches und ein alphabetisches Register. Die Kosten für das Gesamtwerk betragen CHF 670.–. Ein Einzelband kostet CHF 100.–.

Fortlaufende Gesetzsammlung

In die fortlaufende Gesetzsammlung (GS) aufgenommen werden (in der Reihenfolge der Beschlussfassung) die Kantonsverfassung, die Gesetze, die rechtsetzenden Erlasse des Kantonsrates und die Konkordate, die rechtsetzenden Erlasse des Regierungsrates, des Erziehungsrates, der kantonalen Gerichte sowie der zur Rechtsetzung befugten Konkordatsorgane. Nicht darin veröffentlicht werden rechtsetzende Erlasse, die lediglich einen eng begrenzten, bestimmbaren Adressatenkreis betreffen, oder deren Gültigkeitsdauer auf höchstens zwei Jahre befristet ist.

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