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Fortlaufende Gesetzsammlung

In die fortlaufende Gesetzsammlung (GS) aufgenommen werden (in der Reihenfolge der Beschlussfassung) die Kantonsverfassung, die Gesetze, die rechtssetzenden Erlasse des Kantonsrates und die Konkordate, die rechtssetzenden Erlasse des Regierungsrates, des Erziehungsrates, der kantonalen Gerichte sowie der zur Rechtsetzung befugten Konkordatsorgane. Nicht darin veröffentlicht werden rechtssetzende Erlasse, die lediglich einen eng begrenzten, bestimmbaren Adressatenkreis betreffen, oder deren Gültigkeitsdauer auf höchstens zwei Jahre befristet ist.

Bis 31. Dezember 2004 wurde die fortlaufende Gesetzsammlung in periodischen Abständen in Heften herausgegeben, die zu Bänden zusammengefasst wurden. Seit 1. Januar 2005 (Band 21) werden die neuen Erlasse nur noch in diesem elektronischen Verzeichnis aufgelistet. Es wird auf dieser Website laufend nachgeführt.

Übersicht
GS 27 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2025
GS 26 1. Januar 2020 - 31. Dezember 2022
GS 25 1. Januar 2017 - 31. Dezember 2019
GS 24 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2016
GS 23 1. Januar 2011 - 31. Dezember 2013
GS 22 1. Januar 2008 - 31. Dezember 2010
GS 21 1. Januar 2005 - 31. Dezember 2007
GS 1 -20 in Buchform erschienen

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