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Anwaltspraktikum

Zulassung zum Praktikum

Ein Gesuch um Zulassung zum Anwaltspraktikum ist praxisgemäss nur dann zu stellen, wenn eine Vertretungsbefugnis im Sinne von § 4 des Anwaltsreglements gewünscht ist. Die Zulassungsgebühr beträgt CHF 100.– (§§ 2 Abs. 2 lit. e und 13 Anwaltsreglement). Bitte bezahlen Sie die Zulassungsgebühr an die IBAN CH15 0900 0000 6007 6161 6 der Anwaltskommission.

Zugelassene Rechtspraktikanten können in allen Verfahren unter der Verantwortung des substituierten Anwalts Parteien vor den schwyzerischen Behörden vertreten. Ausserkantonale Substitute benötigen eine Bewilligung im Einzelfall, soweit keine Gegenrechtsvereinbarung besteht.

Ausserkantonale Rechtspraktikanten

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