Anwaltspraktikum
Zulassung zum Praktikum
Ein Gesuch um Zulassung zum Anwaltspraktikum ist praxisgemäss nur dann zu stellen, wenn eine Vertretungsbefugnis im Sinne von § 4 des
Zugelassene Rechtspraktikanten können in allen Verfahren unter der Verantwortung des substituierten Anwalts Parteien vor den schwyzerischen Behörden vertreten. Ausserkantonale Substitute benötigen eine Bewilligung im Einzelfall, soweit keine Gegenrechtsvereinbarung besteht.
- Gesuch um Zulassung zum Anwaltspraktikum
- Weitere Informationen zum Anwaltspraktikum beim Kantonsgericht Schwyz