Amt für Wald und Natur
Mit den vier Fachbereichen Wald, Naturgefahren, Natur- und Landschaft sowie Jagd- und Wildtiere sorgt das Amt für vielseitige und intakte Landschaften. Es schützt Menschen und Lebensräume vor Naturgefahren und stellt einen geregelten Jagdbetrieb sicher.
Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz: Aktuell Stufe 4
Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gilt im gesamten Kantonsgebiet bis auf Widerruf:
- Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt darf kein Feuer entfacht werden.
- Feuer in unbefestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Einweggrills sind unabhängig vom Standort verboten.
- Es ist verboten, Feuerwerk abzubrennen oder Heissluftballons und Himmelslaternen mit offenem Feuer steigen zu lassen.
Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.