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Amt für Wald und Natur

Mit den vier Fachbereichen Wald, Naturgefahren, Natur- und Landschaft sowie Jagd- und Wildtiere sorgt das Amt für vielseitige und intakte Landschaften. Es schützt Menschen und Lebensräume vor Naturgefahren und stellt einen geregelten Jagdbetrieb sicher.

Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz: Aktuell Stufe 4

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gilt im gesamten Kantonsgebiet bis auf Widerruf:

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt darf kein Feuer entfacht werden.
  • Feuer in unbefestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Einweggrills sind unabhängig vom Standort verboten.
  • Es ist verboten, Feuerwerk abzubrennen oder Heissluftballons und Himmelslaternen mit offenem Feuer steigen zu lassen.

Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

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