Planungen und Strategien
Die Stabstelle Planungen und Strategien ist für Planungen und Konzepte in den Fachbereichen des Amtes für Wald und Natur sowie fachbereichsübergreifende Strategien und Projekte des Amtes zuständig. Namentlich sind dies (derzeit) die Landschaftskonzeption, das Naturschutzgesamtkonzept, die Nutzungsplanungen für die Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und weitere kantonale Naturschutz- oder Jagdbanngebiete, Agglomerationsprojekte und die Öffentlichkeitsarbeit. Zur Öffentlichkeitsarbeit gehören auch übergeordnete Massnahmen im Bereich der Besucherlenkung und die Koordination der Schutzgebietsaufsicht.
Zuständigkeiten
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Planungen, Agglomerationsprojekte, Besucherlenkung und Öffentlichkeitsarbeit in Schutzgebieten, Schutzgebietsaufsicht |
Annemarie Sandor
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Spezialprojekte, Besucherlenkung und Öffentlichkeitsarbeit ausserhalb von Schutzgebieten |
Philipp Gerber
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Aktuelle Planungen
Naturschutzgesamtkonzept (NSGK)
Aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen und einer Vereinbarung mit dem Bund ist das Umweltdepartement seit Ende 2021 mit der Erarbeitung eines «Naturschutzgesamtkonzepts mit Vernetzungsplanung» befasst. Als Grundlage für die Vernetzungsplanung wurde zunächst der «Grundlagenbericht Ökologische Infrastruktur» erarbeitet.
Mit dem Naturschutzgesamtkonzept soll im Kanton Schwyz erstmals gesamthaft aufgezeigt werden, wie die gesetzlich vorgegebenen Ziele des Naturschutzes (Erhaltung und Förderung von vielfältigen Lebensräumen und Arten) erreicht werden. Das Konzept wird Handlungsanweisung und langfristige Agenda für die mit dem Naturschutz befassten Fachstellen des Kantons werden. Es wird die Grundlage für die Gewichtung sowie die räumliche und zeitliche Priorisierung von künftigen Naturschutzmassnahmen sein und den effizienten Einsatz von finanziellen Mitteln im Sachbereich des Naturschutzes gewährleisten. Auch Beurteilungen von Planungs- und Bauvorhaben, Subventionsgesuchen und Interessenabwägungen sollen künftig gestützt auf das Konzept erfolgen. Auf der Grundlage des Konzepts soll ein erweitertes Anreizsystem zur Lenkung von Biodiversitätsfördermassnahmen entwickelt werden. Grundsätzliche Inhalte des Konzepts werden in den kantonalen Richtplan überführt.
Projektstand
- Entwürfe von Naturschutzgesamtkonzept und Grundlagenbericht ökologische Infrastruktur liegen vor.
- Sie werden derzeit aufgrund erster Rückmeldungen bearbeitet und für die Mitwirkung von Gemeindebehörden und interessierten Kreisen vorbereitet.
Grundlagen
- Strategie Biodiversität Schweiz und Aktionsplan
- Ökologische Infrastruktur
- Zustand der Biodiversität in der Schweiz
Landschaftskonzeption Schwyz (LSK)
Gemäss übergeordneten Vorgaben des Bundes (Landschaftskonzept Schweiz) und Programmvereinbarungen mit dem Bund erarbeitet das Umweltdepartement seit einigen Jahren eine kantonale Landschaftskonzeption. Aus einer ersten Phase gingen im Jahr 2020 ein Grundlagenbericht mit einer Landschaftstypologie und Vorschlägen für vier aus kantonaler Sicht besonders wertvolle und erhaltenswürdige Landschaften, sogenannte «Schlüsselgebiete», hervor.
Die künftige Landschaftskonzeption wird die Schwyzer Landschaften und ihre Qualitäten flächendeckend beschreiben und Ziele für deren Entwicklung formulieren. Dabei werden auch für den Kanton besonders charakteristische und identitätsstiftende Landschaftsräume bezeichnet, welche möglichst in ihrer Qualität zu erhalten und besonders sorgfältig zu entwickeln sind. Zudem wird die Landschaftskonzeption die vom Bund vorgegebenen Schutzziele für die Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiete) konkretisieren und Massnahmen für deren Erreichung aufzeigen. Die Landschaftskonzeption wird für die Beurteilung von Planungs- und Bauvorhaben, Landschaftsentwicklungskonzepten und anderen landschaftswirksamen Projekten beigezogen werden können. Sie wird behördenverbindlich sein. Wichtige Inhalte der Konzeption werden in den Richtplan überführt.
Projektstand
- Eine erste Erarbeitungsphase, die Analysephase, ist abgeschlossen. Ein Grundlagenbericht liegt vor.
- Die zweite Erarbeitungsphase, Konzeptionsphase, ist im Gang. Es werden Unterlagen für die Vernehmlassung bei kantonalen und kommunalen Behörden vorbereitet.
Grundlagen
Nutzungsplanung Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee
Seit vielen Jahren ist die kantonale Nutzungsplanung für die Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee im Gang. bei der Planung geht es im Wesentlichen darum, das bestehende kantonale Naturschutzgebiet «Lauerzersee-Sägel-Schutt» auf den Perimeter der grösseren, im Jahr 1996 vom Bund bezeichneten Moorlandschaft von nationaler Bedeutung auszudehnen und die Bestimmungen der heutigen Schutzverordnung aus dem Jahr 1986 an das aktuelle eidgenössische Moorschutzrecht anzupassen.
Das Umweltdepartement erarbeitet den neuen Schutzplan unter der Federführung des Amtes für Wald und Natur in einem kooperativen Planungsprozess (d. h. am runden Tisch). Die Planung wurde aufgrund anderer Dringlichkeiten leider immer wieder für längere Zeit unterbrochen. Bisher wurden zwei Anhörungen zum Planentwurf bei Gemeinden, Planungsbeteiligten und Bundesamt für Umwelt (BAFU) durchgeführt, die letzte vom 18. März bis zum 17. April 2020.
Projektstand
Zurzeit findet die dritte Anhörung bei Gemeinden, Planungsbeteiligten und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) statt.
Grundlagen
- Entwicklungskonzept Lauerzersee
- Massnahmenplan
- Moorlandschaftsverordnung (Bund)
- Medienmitteilung «Nutzungsplanung Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee geht in dritte Anhörung»
Nutzungsplanung Nuoler Ried
Die Nutzungsplanung für das Nuoler Ried wurde im Jahr 2016 aufgenommen. Es geht bei der Planung vor allem darum, Zonen und Bestimmungen der bestehenden kantonalen Schutzverordnung aus dem Jahr 1980 an veränderte Perimeter und Regelungen des Flugplatzes Wangen-Lachen und auf das aktuelle Moorschutzrecht abzustimmen.
Nach der öffentlichen Auflage im Jahr 2019 wurde der Nutzungsplan Anfang 2020 erlassen. Im November 2021 wurde er wegen bis vor Verwaltungsgericht geführter Beschwerden widerrufen.
Projektstand
Seit 2022 wird in einer kleinen Gruppe ein Nutzungskonzept erarbeitet. Es soll die Grundlage für die Wiederaufnahme der eigentlichen Nutzungsplanung sein.
Sistierte Planungen
Nutzungsplanung Moorlandschaft Schwantenau
Der Entwurf des kantonalen Nutzungsplans Moorlandschaft Schwantenau lag vom 13. November bis zum 14. Dezember 2015 öffentlich auf. Die Planung ist zurzeit sistiert.
Auflageunterlagen
Verbindliche Unterlagen
- Entwurf Schutzverordnung
- Entwurf Richtlinien für die Nutzung der traditionellen Torfstich- und Bewirtschaftungshütten
- Entwurf Richtlinien für die Nutzung der Pflanzgärten
- Entwurf Schutzplan, Mst. 1:5'000