Erziehungsrat
Zuständigkeiten im Bereich des Schulwesens
Die Organisation des Schulwesens fällt mit wenigen Ausnahmen (Berufsbildung) unter die Hoheit der Kantone. Die Bundesverfassung regelt die Zuständigkeit der Kantone für das Schulwesen (Art. 62 BV). Die Kantone haben für einen ausreichenden Grundschulunterricht zu sorgen, der allen Kindern offen steht. Dieser Grundschulunterricht ist obligatorisch und untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht. Weitere Bestimmungen bezüglich der Art und Weise dieser Aufsicht regelt die BV nicht, die Kantone sind in diesem Bereich frei.
In den meisten Kantonen wird diese Aufsichtsfunktion durch sogenannte Erziehungs- oder Bildungsräte wahrgenommen. Dies geht zurück auf einen Entscheid im Jahr 1798, als das Direktorium der helvetischen Republik beschloss, für jeden Kanton einen besonderen Erziehungsrat einzurichten. Man wollte damit den Bereichen Schule und Erziehung ein besonderes Gewicht verschaffen und den Erziehungsräten eine von der Kantonsregierung unabhängige und selbständige Aufgabe zuweisen.
Aufgaben und Kompetenzen des Erziehungsrates
Der Erziehungsrat blieb historisch - aber auch von der Sache her begründet - in den meisten Kantonen bis heute bestehen. In einigen Kantonen hat er heute allerdings nur noch konsultativen Charakter, einige wenige Kantone haben ihn gar ganz abgeschafft. Im Kanton Schwyz kommt dem Erziehungsrat jedoch nach wie vor eine wichtige Aufgabe zu. Gemäss dem Volksschulgesetz ist der Erziehungsrat für folgende Belange zuständig:
- Der Erziehungsrat übt die unmittelbare Aufsicht über das Volksschulwesen aus.
- Er erlässt die zum Vollzug der Verordnung über die Volksschule erforderlichen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich der Regierungsrat ermächtigt ist.
- Er nimmt Stellung zu Entwürfen der vom Regierungsrat zu erlassenden Vorschriften, sofern sie pädagogisch bedeutende Fragen betreffen.
- Er hat Beschlüsse, die erhebliche finanzielle Folgen haben, dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.
Der Erziehungsrat wird im Kanton Schwyz vom Kantonsrat gewählt und besteht aus sieben bis neun von den politischen Parteien nominierten Mitgliedern. Von Amtes wegen ist der Vorsteher oder die Vorsteherin des Bildungsdepartements Präsident oder Präsidentin. Der Erziehungsrat tagt in der Regel fünfmal jährlich und führt zusätzlich eine ganztägige oder zwei halbtägige Klausur-Veranstaltungen durch.
Sitzungsdaten 2026
- Donnerstag, 2. April 2026
- Freitag, 26. Juni 2026
- Donnerstag, 24. September 2026
- Freitag, 11. Dezember 2026
Erziehungsratsbeschlüsse
Die Beschlüsse des Erziehungsrats waren bis zu Beginn der Legislatur 2020-2024 nicht öffentlich und wurden daher nicht publiziert. Die nachstehenden Dateien informieren auszugsweise über die gefällten Beschlüsse des Erziehungsrates. Weitere Auskünfte zu den Beschlüssen des Erziehungsrates erteilt auf Anfrage der Departementssekretär des Bildungsdepartements.
Mit Erziehungsratsbeschluss Nr. 14/2020 vom 14. Februar 2020 hat der Erziehungsrat beschlossen, dass ab der Legislatur 2020-2024 die ausgefertigten Beschlüsse des Erziehungsrates integral im Internet auf der Website des Kantons Schwyz publiziert werden. Davon ausgenommen bleiben Beschlüsse, denen private oder öffentliche Interessen entgegenstehen bzw. Beschlüsse, die laufende Verfahren betreffen. Weiterhin geheim bleibt das Verhandlungsprotokoll, welches die geführten Diskussionen des Erziehungsrates festhält.
Legislatur 2024–2028
Die Beschlüsse des Erziehungsrates werden seit der Legislatur 2024-2028 integral im Internet auf der Website des Kantons Schwyz publiziert. Die Veröffentlichung von Beschlüssen, denen private oder öffentliche Interessen entgegenstehen sowie Beschlüsse, die laufende Verfahren betreffen, bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
2025
- ERB Nr. 7/2025 – Mittelschulen:
Abschluss-Feiern 2025 - Festlegung der Teilnahme der Mitglieder des Erziehungsrates - ERB Nr. 14/2025 – Fachmittelschulen:
Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung für die Fachmittelschule; Überprüfung - ERB Nr. 15/2025 – Mittelschulen:
Evaluationsbericht zur Nutzung der Online-Plattform «Lernnavi» an den Mittelschulen - ERB Nr. 16/2025: – Mittelschulen:
Bericht über die Aufnahmeprüfungen 2025 mit Beilagen - ERB Nr. 27/2025 – Kantonsschule Ausserschwyz:
Spezialregelung zu den Maturitätsprüfungen beim Talent-Angebot (K+S-Klassen) mit Beilage - ERB Nr. 32/2025 – Volksschulen und Sport:
Teilrevision der Weisungen über die Gesundheitspflege mit Beilage - ERB Nr. 37/2025 – Mittelschulen:
Bericht über die Maturitäts-, Fachmittelschul- und Fachmaturitätsabschlüsse 2025 mit Beilagen - ERB Nr. 38/2025 – Mittelschulen:
Maturitätskommission; Ernennung Vizepräsidium - ERB Nr. 45/2025 – Amt für Volksschulen und Sport:
Obligatorium der Programme von Kinderschutz Schweiz an den Schwyzer Volksschulen
2024
- ERB Nr. 3/2024 – Erziehungsrat:
Projekt «Lehrpersonenmangel / Attraktivierung Lehrberuf» – Massnahmenkatalog - ERB Nr. 7/2024 – Volksschulen und Sport:
Gesuch um Bewilligung zur Führung einer «Zyklus I-Stufe» an der Schule Oberiberg - ERB Nr. 11/2024 – Mittelschulen:
Abschluss-Feiern 2024 - Festlegung der Teilnahme der Mitglieder des Erziehungsrates - ERB Nr. 28/2024 – Volksschulen und Sport:
Anerkennung von Diplomen und Erteilung von Lehrbewilligungen im Bereich Heilpädagogik - ERB Nr. 30/2024 – Volksschulen und Sport:
Teilrevision der Weisungen zur Führung von privaten Volksschulen, 1, Lesung - ERB Nr. 31/2024 – Volksschulen und Sport:
Delegation zur Erteilung von befristeten Lehrbewilligungen - Antwort auf die Petition des Kinderparlaments Schwyz zur Abschaffung oder Reduktion der Hausaufgaben
- ERB Nr. 48/2024 – Kantonsschule Kollegium Schwyz:
Schulversuch Passerellen-Lehrgang, Erlass Reglement über den Vorbereitungskurs und die Ergänzungsprüfung Passerelle - ERB Nr. 50/2024 – Mittelschulen:
Zwischenbericht zu den Talentangeboten (Kunst + Sport) an den kantonalen Mittelschulen - ERB Nr. 56/2024 – Mittelschulen:
Projektplan für die Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglements MAR im Kanton Schwyz; Projekt UMAR - ERB Nr. 60/2024 – Volksschulen und Sport:
Teilrevision der Weisungen zur Führung von privaten Volksschulen 2. Lesung