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Aufgaben- und Finanzplan

Das Finanzdepartement erstellt nach den Vorgaben des Regierungsrates für das Voranschlagsjahr und die Finanzplanjahre den integrierten Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat an der ordentlichen Wintersitzung im Dezember den AFP zur Kenntnisnahme und die Voranschlagskredite der Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie den Steuerfuss zum Beschluss. Mit den Voranschlagskrediten ermächtigt der Kantonsrat den Regierungsrat, die Verwaltungsrechnung für einen bestimmten Zweck bis zum festgelegten Betrag zu belasten.

Der AFP startet mit einem erläuternden Bericht zu den Finanzen und Leistungen und stellt die Erfolgs- und Investitionsrechnung nach Kostenarten dar. Im Anschluss werden die Leistungsaufträge inklusive den Voranschlagskrediten gegliedert nach dem organisatorischen Aufbau der Verwaltung abgebildet.

Aufgaben- und Finanzpläne

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2024–2027

2023–2026

2022–2025

2021–2024

2020–2023

2019–2022

2018–2021

2017–2020

2016–2019

Voranschläge 2009–2015

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