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Aufgaben- und Finanzplan

Das Finanzdepartement erstellt nach den Vorgaben des Regierungsrates für das Voranschlagsjahr und die Finanzplanjahre den integrierten Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat an der ordentlichen Wintersitzung im Dezember den AFP zur Kenntnisnahme und die Voranschlagskredite der Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie den Steuerfuss zum Beschluss. Mit den Voranschlagskrediten ermächtigt der Kantonsrat den Regierungsrat, die Verwaltungsrechnung für einen bestimmten Zweck bis zum festgelegten Betrag zu belasten.

Der AFP startet mit einem erläuternden Bericht zu den Finanzen und Leistungen und stellt die Erfolgs- und Investitionsrechnung nach Kostenarten dar. Im Anschluss werden die Leistungsaufträge inklusive den Voranschlagskrediten gegliedert nach dem organisatorischen Aufbau der Verwaltung abgebildet.

Aufgaben- und Finanzpläne

Voranschläge 2009–2015

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