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Genealogie

Das Zivilstandswesen nach heutigem Muster wurde 1876 eingeführt. Daten und Angaben der Vorfahren sind mit Vorteil zuerst beim für die Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt zu erfragen. Es ist zu beachten, dass gemäss eidgenössischer Zivilstandsverordnung die Einsichtnahme in Geburtsregister erst nach 110 Jahren, Eheregister nach 80 Jahren und Todesregister nach 50 Jahren im Staatsarchiv möglich ist.

Vor Ablauf dieser Fristen ist eine gebührenpflichtige Bewilligung bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen einzuholen (für den Kanton Schwyz: Gemeindeamt des Kantons Zürich, Familienforschung). Zivilstandsregister nach 1876 und vor diesen definierten Fristen sind zugänglich (Originale bei den Zivilstandsämtern, Doppel im Staatsarchiv). Zum Bestand, zu Zugangs- und Nutzungsbestimmungen: Zivilstandsregisterdoppel 1876-1965 (1982).

Die Bestände des Staatsarchivs stehen für die weitere Forschung über frühere Ahnen im Lesesaal zur Verfügung (Digitalisate und Mikrofilme der Pfarrbücher: Tauf-, Ehe- und Sterbebücher aller Pfarreien des Kantons sind digitalisiert und verfilmt). Zum Bestand, zu Zugangs- und Nutzungsbestimmungen: Pfarrbücher.

Familien- oder Ahnenforschung muss selber vorgenommen werden. Die Mitarbeiter des Staatsarchivs stehen aber eingeschränkt für Auskünfte zur Verfügung.

Empfehlenswert ist auch die Kontaktnahme mit der Zentralschweizerischen Gesellschaft für Familienforschung oder dem Verein für Familien- und Personenforschung March und Nachbarregionen.

Familienkundliche Quellen im Staatsarchiv: Bildungstagung der Zentralschweizerischen Gesellschaft für Familienforschung

Die Abteilung Personalakten umfasst genealogische Materialien, das heisst zufällig / unsystematisch zusammengetragene Unterlagen (Nekrologe) zu Schwyzer respektive so genannten verschiedenen Geschlechtern. Verzeichnisse (Inventare) zu Büchern, Familiendossiers sowie Stammbaum-Rollen beziehungsweise -Tafeln sind online einsehbar. [Personalakten] Aufgrund der Datenschutz-Gesetzgebung sind die Personendaten, zum Beispiel die Lebensdaten, nicht über Internet zugänglich.

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