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Berufswahl mit besonderem Bildungsbedarf

Für Jugendliche mit vMiS und ihre Eltern stellt der Übergang von der Schulzeit ins Berufs- und Erwachsenenleben eine besondere Herausforderung dar. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema und die Planung müssen frühzeitig beginnen. Eine Anmeldung bei der IV-Berufsberatung ist bereits im ersten Oberstufenschuljahr erforderlich.

Der Berufswahlprozess erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, der Klassenlehrperson, der Heilpädagogin oder dem Heilpädagogen und der IV-Berufsberatung. Die Klassenlehrperson trägt die Verantwortung für die Koordination des Berufsfindungsprozesses aller Lernenden, auch für die Schülerinnen und Schüler mit vMiS. Bestimmte Aufgaben können an die Heilpädagogin oder den Heilpädagogen delegiert werden.

Schritt für Schritt ins Arbeitsleben

Berufswahlfahrplan 1. Oberstufe

1. IV-Kurzberatung

Die Klassenlehrperson und der Heilpädagoge oder die Heilpädagogin führen zusammen mit dem Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten, den zuständigen Fachpersonen und der zuweisenden Behörde ein Standortgespräch durch. Die Fachpersonen informieren die Erziehungsberechtigten über eine Anmeldung bei der IV-Berufsberatung. Gemeinsam werden die nächsten Schritte geplant.

2. Anmeldung IV

Die Anmeldung muss 3 Monate vor Ende der 1. Oberstufe durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Lehrpersonen können die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern entsprechend informieren und bei der Anmeldung unterstützen. Je besser die Ausgangslage dokumentiert ist, desto schneller kann die IV entscheiden.

Hilfreiche Dokumente sind:
  • Medizinische Fachberichte
  • Schulberichte und Schulzeugnisse
  • Therapieberichte aus Psycho- und Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik- oder Physiotherapie
  • Abklärungs- und Fachberichte der Schulpsychologie und Sonderpädagogik 

Die IV-Stelle Schwyz bestätigt den Eingang der Anmeldung mit einem Schreiben an die Erziehungsberechtigten. Die darin aufgeführte Fachperson informiert die Erziehungsberechtigten auf Anfrage über den Verfahrensstand. Drittpersonen benötigen dafür eine Vollmacht.

3. Berufe kennenlernen

Die Jugendlichen lernen verschiedene Berufe vertieft kennen (Anforderungen der Arbeits- und Erwachsenenwelt). Die HP vMiS trainiert und fördert die Sozialkompetenzen und Alltagsfertigkeiten des Jugendlichen (Selbständigkeit, Freundlichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Uhrzeiten lesen, Auftreten üben, Arbeitsweg selber bewältigen und ÖV-Training). In interessierten Berufsfeldern kann der Jugendliche 1-2 Tage eine Berufserkundung machen. Die Jugendlichen organisieren, so selbständig wie möglich, die Berufserkundungstage.

Berufswahlfahrplan 2. Oberstufe

4. Berufsberatungsgespräch

In Beratungsgesprächen werden die Grundlagen für einen fundierten Berufs- oder Ausbildungswahlentscheid erarbeitet. Nach Absprache werden auch Tests beigezogen. Eine Beratung durch die IV setzt voraus, dass die Jugendlichen IV-Leistungen beantragt haben und ein Anspruch auf eine IV-Berufsberatung besteht. Die Berufsberatung bei der IV zielt – soweit möglich – auf eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt ab.

5. Standortgespräche

Die Klassenlehrperson, der Heilpädagoge oder die Heilpädagogin führen zusammen mit dem Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten, den zuständigen Fachpersonen und der zuweisenden Behörde ein Standortgespräch durch, bei Bedarf wird auch die Berufsberatung beigezogen. Gemeinsam werden die nächsten Schritte geplant, wie z. B. die Beantragung eines Job-Coaches.

6. Schnupperlehre

Beim Schnuppern geht es darum, Berufe und Tätigkeiten, die zuvor anhand von Informationsmitteln oder Besichtigungen erkundet worden sind, vertieft kennenzulernen. Diese Erfahrungen dienen der Selbsterkenntnis und der Eignungsabklärung. Oftmals müssen die Berufsvorstellungen danach angepasst werden. Der direkte Einblick in die Arbeitswelt ist für die Berufsfindung enorm wichtig. Schnupperlehren und andere Praxiseinblicke können je nach individuellen Voraussetzungen in einem Betrieb des ersten oder zweiten Arbeitsmarkts durchgeführt werden. Mit den schulischen Heilpädagogen werden im Vorfeld Fragen zur Begleitung geklärt.

7. Job Coach

Wenn der Jugendliche mit verstärkten Massnahmen bei Schnupperplätzen oder der Stellensuche im ersten Arbeitsmarkt zusätzliche professionelle Unterstützung benötigt, kann diese durch den IV-Berufsberater finanziert werden. Die IV beauftragt ein externes Unternehmen, welches die Jugendlichen bei den Schnupperplatzmöglichkeiten sowie der Lehrstellensuche unterstützt. Die Berufsfindung und die mögliche schulische Einstufung werden durch verschiedene Tests und Schnuppereinsätze eruiert. Gemeinsam mit dem Job Coach überarbeiten die Jugendlichen ihr Bewerbungsdossier, üben Bewerbungsgespräche, suchen Schnupper- und Lehrstellen und sammeln erste Erfahrungen im Arbeitsmarkt. In Zusammenarbeit mit den Heilpädagogen werden Fördermassnahmen im Unterricht festgelegt. Vorstellungsgespräche und Schnuppereinsätze sind jederzeit möglich.

Berufswahlfahrplan 3. Oberstufe

8. Standortgespräche

Die Klassenlehrperson, der Heilpädagoge oder die Heilpädagogin führen zusammen mit dem Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten, den zuständigen Fachpersonen und der zuweisenden Behörde ein Standortgespräch durch, bei Bedarf wird auch die Berufsberatung beigezogen. Gemeinsam werden die nächsten Schritte geplant. Thematisiert werden die Optionen im Anschluss an die 3. Sekundarschulklasse.

9. Stelle finden

Bei der Suche nach einer passenden Anschlusslösung werden die Jugendlichen von Eltern, Schule und Berufsberatung unterstützt. Die Lehrstellensuche beginnt in der Regel nach den Sommerferien. Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf bewerben sich vorrangig für eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt. In zweiter Linie kommt, in Absprache mit der IV-Berufsberatung, eine Ausbildung im geschützten Rahmen infrage. Wenn keine Ausbildung möglich ist, wird versucht, die Jugendlichen in eine Arbeitsstelle zu integrieren. Teilweise ist ein Schulaustritt nach der 3. Sekundarstufe noch zu früh; dann wird eine weiterführende Sonderschulung angestrebt.

10. Berufsvorbereitungstage

Hat der Jugendliche einen Ausbildungsplatz gefunden, ist es möglich, nach Absprache mit dem Arbeitgeber, während der Schulzeit max. einen Tag pro Woche in diesem Betrieb zu arbeiten (gegenseitiges Kennenlernen und Angewöhnen). Dazu wird das Gesuch Teildispensation für Berufsvorbereitung benötigt. Abklärungen mit dem Arbeitgeber bezüglich Wochentag, Kontakt zur Schule, Starttermin, Organisation und Koordination macht die IV-Berufsberatung oder der Job-Coach.

Guten Start ins Berufsleben!

Neuer Weg, klare Ziele, mutig starten und dranbleiben.

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