Steuerkalkulator für Kapitalleistungen
Hinweis zur Steuergesetzrevision 2026
Gegen die vom Kantonsrat am 21. Mai 2025 beschlossene Änderung der Besteuerung von Kapitalabfindungen (Steuergesetzteilrevision 2026) wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Bis dessen Entscheid vorliegt, werden Kapitalleistungen, die ab 01.01.2026 fällig werden, zum bisherigen teuerungsbereinigten Steuertarif besteuert. Nach Entscheid des Bundesgerichts wird diese Veranlagung von Amtes wegen überprüft und nötigenfalls angepasst. Allfällige Steuerguthaben werden verzinst.