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Fischerpatente

Im Kanton Schwyz gilt das Patentsystem. Die Fischerei kann mit den unten beschriebenen Patenten ausgeübt werden.

Webshop

Neu können die Patente für die Fischerei im Kanton Schwyz im Webshop bezogen werden.

Freiangelkarten können zurzeit noch nicht über den Webshop bezogen werden, sondern müssen weiterhin mittels Formular beim Amt für Gewässer bestellt werden.

Das Patent kann auch weiterhin beim Amt für Gewässer bezogen werden. Dafür wird zusätzlich eine Ausstellungsgebühr von CHF 25.– in Rechnung gestellt (ausgenommen Freiangelkarte).

Seefischerei

Im Kanton Schwyz darf die Seefischerei ganzjährig auf dem Lauerzersee, dem Itlimoosweiher sowie auf den schwyzerischen Teilen des Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsees ausgeübt werden. Dafür benötigt man ein Patent oder eine Freiangelkarte. 

Der Angelnde muss den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der tierschutzgerechten Ausübung der Fischerei (SaNa) vorweisen können. Jugendliche Fischer unter 14 Jahren mit Patent Ib (Boot) sind von der SaNa-Pflicht befreit, sofern die Begleitperson über den Sachkundenachweis verfügt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern.

Patentgebühren

See (Ufer)

See (Boot)

Bachfischerei

Im Kanton Schwyz darf die Bachfischerei ab 1. April bis 15. September in allen Fliessgewässern des Kantons inklusive Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz und Grüenenwald, Muotathal sowie Rempen, Vorderthal ausgeübt werden. Dafür benötigt man ein Patent für die Fischerei in Fliessgewässern.

Der Angelnde muss den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der tierschutzgerechten Ausübung der Fischerei (SaNa) vorweisen können. Jugendliche unter 14 Jahren sind von der SaNa-Pflicht befreit, sofern die Begleitperson über den Sachkundenachweis verfügt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern.

Patentgebühren

Fliessgewässer (Bach)

Sachkundenachweis

Wer im Kanton Schwyz die Fischerei ausüben will, muss den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der tierschutzgerechten Ausübung der Fischerei (SaNa) vorweisen können.

Jugendliche Inhaber des Patentes Ib (Boot) und II (Bach) sind bis zum vollendeten 14. Altersjahr von der SaNa-Pflicht befreit, sofern die Begleitperson über den Sachkundenachweis verfügt.

Weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie unter www.anglerausbildung.ch.

Sihlsee und Wägitalersee

Diese beiden Stauseen sind verpachtet. Jegliche Sportfischerei darauf ist patentpflichtig. Die Patente werden durch die Pächter abgegeben.

Sihlsee

Wägitalersee

Monitoring Fischwanderung - Aufruf zum Mitmachen

Eawag-Projekt «Wanderverhalten der Forellen im Vierwaldstättersee und seinen Zuflüssen». Fischer können mithelfen.

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