Gleichstellung
Der Regierungsrat hat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungskommission übergeordnete Leitsätze mit programmatischem Charakter definiert.
Die Leitsätze der kantonalen Verwaltung zur Gleichstellung
- Der Kanton Schwyz bekennt sich zur Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Geschlechter. Er setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form von direkter, indirekter sowie struktureller Diskriminierung und Gewalt ein.
- Die Förderung der Umsetzung der Gleichstellung orientiert sich an den verfassungsmässigen Grundrechten und gesetzlichen Vorgaben. Innerhalb der kantonalen Verwaltung richtet sie sich zusätzlich nach den Zielen und Grundsätzen der Personalpolitik.
- Der Kanton Schwyz respektiert die freie Wahl der Lebensgestaltung und die Vielfalt der gelebten Rollenmodelle mit dem Ziel einer egalitären, gerechten und offenen Gesellschaft.
- Der Kanton Schwyz setzt sich für eine grundsätzliche Vereinbarkeit von privatem, familiärem, gesellschaftlichem und beruflichem Engagement ein.
- Die Gleichstellungskommission ist Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen im Kanton und leistet Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie lanciert eigene Projekte und beteiligt sich an kantonalen und interkantonalen Projekten, welche die Familie und die Gleichstellung betreffen. Solche Projekte können vom Kanton unterstützt werden.
Weiterführende Informationen
- Gleichstellungskommission
- Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben
- Motion M 4/23: Sprachliche Gleichstellung in amtlichen Veröffentlichungen
- Interpellation I 24/19: Was tut die Regierung eigentlich für die Gleichstellung? und Petition des Komitees Frauenstreik 2019 - Forderungen an den Regierungsrat