Ersatzwahl für den Regierungsrat am 25. September 2022
Erstmals gelten die Anforderungen des Transparenzgesetzes
(Stk/i) Die Ersatzwahl für die Ende 2022 zurücktretenden Regierungsräte Andreas Barraud und Kaspar Michel findet am 25. September 2022 statt. Eingabeschluss für die Wahlvorschläge ist Mittwoch, 6. Juli 2022. Erstmals kommt bei dieser Wahl das Transparenzgesetz zur Anwendung. Das hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung entschieden.
Die beiden Regierungsräte Andreas Barraud (SVP) und Kaspar Michel (FDP) haben ihren Rücktritt auf Ende 2022 bekanntgegeben. Die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer, die bis 30. Juni 2024 dauert, findet am 25. September 2022 statt. Eingabeschluss für die Wahlvorschläge ist Mittwoch, 6. Juli 2022, 09.00 Uhr. Einen allfälligen zweiten Wahlgang hat der Regierungsrat auf den 27. November 2022 festgesetzt.
Interessenbindungen und Finanzierung
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung ebenfalls entschieden, das Transparenzgesetz auf den 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen. Damit findet es bei der Ersatzwahl für den Regierungsrat erstmals Anwendung. Die Transparenzbestimmungen verlangen, dass die Kandidierenden ihre beruflichen und politischen Interessenbindungen vor der Wahl deklarieren. Gleichzeitig muss die Finanzierung der Wahlkampagnen offengelegt werden. Formulare für das Einreichen der notwendigen Angaben und die anschliessenden Auswertungen sind unter www.sz.ch/transparenz zu finden. Mit der Einhaltung dieser Transparenzvorgaben wird es nicht mehr möglich sein, Kandidierende wie bisher auf sogenannten «wilden» Listen zu portieren.
Das Dekret für die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Regierungsrates wird im Amtsblatt vom 27. Mai 2022 veröffentlicht.
Staatskanzlei
Information
Auskunft: Staatsschreiber Dr. Mathias E. Brun, Tel. 041 819 26 01