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Bodenschutz

Der Boden erfüllt wichtige Funktionen für das Leben auf der Erde. Sei es als Lebensraum für zahlreiche Lebewesen, die Filtration und der Rückhalt von Regenwasser, als Grundlage für die Lebensmittelproduktion oder als Speicherung von Kohlenstoff.

Horizont A (Oberboden)

Die oberste Bodenschicht, also die stark belebte und nährstoffreiche Hauptwurzelschicht, welche zwischen 5 bis 30 cm mächtig ist, bezeichnet man als Humus, Oberboden oder auch A-Horizont. Diese Schicht kann durch ihre dunkle Farbe im Profil klar erkannt werden. Bei ackerbaulich genutzten Böden entspricht dies etwa der gepflügten und bearbeiteten Tiefe.

Horizont B (Unterboden)

Die darunterliegende Bodenschicht kann wenige cm bis weit über einen Meter mächtig sein und ist in der Regel deutlich heller gefärbt, da sie weniger Humus (organischer Anteil) enthält. Sie ist dadurch auch weniger belebt. Wurzeln und Wurmgänge sind aber oft noch bis in grosse Tiefe anzutreffen. Man nennt diese Schicht Unterboden oder B-Horizont: Weitere Begriffe sind beispielsweise auch Stockerde, Roterde oder zweiter Stich.

Horizont C (Aushub)

Die unterhalb des eigentlichen Wurzelraumes liegende Schicht ohne biologische Aktivität wird als Muttergestein, Untergrund oder C-Horizont bezeichnet und wurde vom Bodenbildungsprozess noch nicht erfasst. In der Bauwirtschaft entspricht dieses Material dem Aushub. Diese Schicht ist Ausgangsmaterial für die weitere Entwicklung des darüberliegenden Bodens.

Ober- und Unterboden bilden zusammen den «Boden» nach Umweltschutzgesetz (USG). Zur langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erliess der Bundesrat 1998 die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo).

Sowohl für die Verwertung von Boden als auch für die Verwertung des Aushubmaterials hat das BAFU Vollzugshilfen erarbeitet:

Boden unter Druck

Als Hauptursachen der Bodenzerstörung gelten Versiegelung (Überbauung), Erosion, Verdichtung, Überdüngung und Vergiftung. Der Bodenschutz will diese Gefahren mit einer breiten Palette von Massnahmen entschärfen. Unter Bodenschutz versteht man:

  • Quantitativer Bodenschutz: Schutz des Bodens vor Versiegelung (Überbauung)
  • Qualitativer Bodenschutz: Schutz des unversiegelten Bodens vor Veränderung der natürlichen Beschaffenheit (Schutz der Bodenfruchtbarkeit)

Qualitativer Bodenschutz

Nach der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) werden chemische Bodenbelastungen durch natürliche oder künstliche Schadstoffe anhand von Richt-, Prüf- und Sanierungswerten beurteilt. Der Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) zeigt Gebiete, deren Böden mit hoher Wahrscheinlichkeit schadstoffbelastet sind und bei Bauvorhaben entsprechende Massnahmen benötigen.

Richtwerte

Richtwerte geben die Schadstoffbelastung an, bei deren Überschreitung die Fruchtbarkeit des Bodens langfristig nicht mehr gewährleistet ist. Steht fest oder ist zu erwarten, dass in bestimmten Gebieten Belastungen des Bodens die Bodenfruchtbarkeit gefährden, so sorgen die Kantone dort für eine Überwachung der Bodenbelastung und prüfen Massnahmen zur Verhinderung des weiteren Anstiegs der Belastung.

Prüfwerte

Prüfwerte weisen auf eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren oder Pflanzen hin. Diese ist im Einzelfall zu überprüfen. Prüfwerte liegen zwischen den Richt- und den Sanierungswerten. Mit dem Handbuch Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden kann eine mögliche Gefährdung für Menschen, Tiere oder Pflanzen (Schutzgüter) abgeschätzt werden. Das Handbuch und verschiedene Hilfsmittel können auf der Website des Bundesamts für Umwelt abgerufen werden.

Sanierungswerte

Sanierungswerte geben die Belastung an, bei deren Überschreitung bestimmte Nutzungen ohne Gefährdung von Menschen, Tieren oder Pflanzen nicht mehr möglich sind. Sind in einem Gebiet die Sanierungswerte überschritten, so verbieten die Kantone die davon betroffenen Nutzungen. Sie ordnen gegebenenfalls Massnahmen an, mit denen die Bodenbelastung so weit unter die Sanierungswerte gesenkt werden, dass die beabsichtigte standortübliche Bewirtschaftungsart ohne Gefährdung möglich ist.

Eine Zusammenstellung der Richt-, Prüf- und Sanierungswerte von einzelnen Schadstoffen befindet sich in Anhang 1 der VBBo. Weiter enthält die VBBo Vorschriften, die den physikalischen Bodenschutz (gegen Bodenerosion und -verdichtung, Umgang mit Bodenaushub) betreffen.

Bodenschutz in der Landwirtschaft

Fruchtbare Böden stellen eine unentbehrliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen dar. Sie sind zudem der zentrale Produktionsfaktor der Landwirtschaft. Durch unsachgemässe Bewirtschaftung – insbesondere durch Erosion und Verdichtung – kann der Boden gefährdet werden.

Pflichten der Bewirtschafter

Die Pflicht zur Vermeidung von Erosion obliegt den Bewirtschaftenden. Durch eine geeignete Bewirtschaftungsweise, insbesondere durch sorgfältige Beweidung, erosionshemmende Anbautechniken, Fruchtfolgen und Flurgestaltungen sorgen sie dafür, dass die Erosion die Bodenfruchtbarkeit nicht langfristig gefährdet.

Wer den Boden bewirtschaftet, wählt und setzt - unter Berücksichtigung der physikalischen Eigenschaften und der Feuchtigkeit des Bodens - Fahrzeuge, Maschinen und Geräte ein, welche das Verdichten und andere Strukturveränderungen des Bodens vermeiden, sodass die Bodenfruchtbarkeit langfristig gegeben ist.

Neben der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) ist die verantwortungsbewusste Nutzung des Bodens in weiteren Verordnungen geregelt. Beispielsweise für ÖLN-Betriebe in der Direktzahlungsverordnung (DZV).

Terrainveränderung

Bei Terrainveränderungen besteht die Gefahr, dass die Bodenqualität kurz- oder langfristig vermindert wird, beispielsweise durch unsachgemässe Behandlung, Verdichtung, falschen Bodenaufbau oder Verschleppung von Kontaminationen. Terrainveränderungen bedürfen daher einer Bewilligung. Ausserdem müssen sie sorgfältig ausgeführt und danach schonend bewirtschaftet werden.

Das Merkblatt Landwirtschaftliche Terrainveränderungen ausserhalb von Bauzonen informiert über das Verfahren und über die Angaben, die für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Terrainveränderungen benötigt werden. Ausserdem enthält es grundsätzliche Hinweise für die korrekte Ausführung einer Terrainveränderung.

Das Merkblatt Bodenaufwertungsprojekte fasst die wichtigsten Anforderungen an Bodenaufwertungsprojekte zusammen und enthält Wissenswertes für die Umsetzung.

Das Modul Terrainveränderungen zum Zweck der Bodenaufwertung der Vollzugshilfe «Bodenschutz beim Bauen» erläutert, wie überschüssiger, abgetragener Boden im Rahmen von Bodenaufwertungen als Bodenschicht verwertet werden kann. Ziel ist die sinnvolle Lenkung der Verwertung von Boden, wobei die Aufwertung der ökologischen Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Produktionsfunktion, Regulierungsfunktion) im Fokus steht. Im Modul wird die Bewilligungsfähigkeit von Terrainveränderungen zum Zweck der Bodenaufwertung geklärt, basierend auf den geltenden umweltschutz- und raumplanungsrechtlichen Vorgaben.

Erosion

Im Bereich der Erosion steht der Bodenabtrag im Zentrum, der durch oberflächlichen Wasserabfluss auf Ackerflächen oder als Folge von Viehtrittschäden auf Weiden verursacht wird.

Für die Ackerbaugebiete steht der Landwirtschaft mit der Erosionsrisikokarte ein gutes Werkzeug zur Verfügung.

Die Beurteilung von Trittschäden durch das Weidevieh ist in der Vollzugshilfe Bodenschutz in der Landwirtschaft detailliert beschrieben. Für Sömmerungsgebiete ist ausserdem das Merkblatt Bodenerosion im Sömmerungsgebiet sehr hilfreich.

Bodenverdichtung

Im Bereich Bodenverdichtung stehen die Bodenschäden im Zentrum, welche aufgrund der Kombination von hoher Bodenfeuchtigkeit und hohem spezifischen Bodendruck durch Maschinen entstehen.

Unter bodenverdichtung.ch steht der Landwirtschaft für das Ackerbaugebiet ein hilfreiches Werkzeug zur Verfügung.

Für die Grünlandwirtschaft gelten folgende Empfehlungen:

  • kein Befahren im nassen Zustand
  • möglichst geringe Radlasten (< 2.5 t)
  • tiefe Reifeninnendrücke (< 1 bar)

Fruchtfolgeflächen

Projekte ausserhalb der Bauzone können Fruchtfolgeflächen betreffen, was eine Kompensation der beanspruchten Flächen erforderlich machen kann. 

Boden-Beobachtungsnetz

Seit der Industrialisierung hat die von Menschen verursachte Belastung der Böden mit Schadstoffen stark zugenommen. Schwermetalle wie beispielsweise Blei, Cadmium, Zink oder Kupfer gelangten in den vergangenen 100 Jahren durch Feuerungsanlagen, industrielle Prozesse oder den motorisierten Strassenverkehr via Schornsteine und Auspuffe über die Luft in den Boden. Aber auch die aufstrebende Landwirtschaft mit den zunehmenden Einsätzen von Düngern und Pflanzenschutzmitteln trug wesentlich zur Belastung bei.

Verschiedene Kantone haben seit Anfang der 90er Jahre ein kantonales Bodenbeobachtungsnetz (KABO) aufgebaut. Auch der Kanton Schwyz hat zwischen 1989 und 2008 insgesamt 38 Bodenstandorte (Kunstwiesen, Naturwiesen, Alpweiden, Acker- und Obstbau, Wald, Industriezonen und Naturschutzgebiete) untersucht. Seit 2009 betreiben die Zentralschweizer Kantone ein gemeinsames Bodenbeobachtungsnetz (KABO-ZCH).

Diese Untersuchungen werden durch die nationale Bodenbeobachtung (NABO) des Bundes ergänzt, welche im Kanton Schwyz an zwei Standorten (Seebodenalp, Alpthal) in jeweils zeitlichen Abständen Bodenproben entnehmen.

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