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Volkstümliche Umzüge

Für die Verwendung von Motorfahrzeugen und landwirtschaftlichen Traktoren an Umzügen sowie jegliche Art von Anhängern mit speziellen Aufbauten ist eine Sonderbewilligung notwendig, sobald sie von den gesetzlichen Massen abweichen oder für Personentransporte verwendet werden.

Motorfahrzeuge und landwirtschaftliche Traktoren sowie jegliche Art von Anhängern mit speziellen Aufbauten, die für die Fasnacht und andere volkstümliche Umzüge verwendet werden, gelten als Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmeanhänger, sobald sie von den gesetzlichen Massen abweichen. In diesen Fällen braucht es immer eine durch das Verkehrsamt ausgestellte Sonderbewilligung.

Das Verkehrsamt kann auf abgesperrten Umzugsrouten für Fasnachtswagen, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gezogen werden, unter Anordnung von allfälligen Sicherheitsmassnahmen, eine Sonderbewilligung erteilen. Die Bewilligung ist gültig für das Befahren der Umzugsroute sowie für die Hin- und Rückfahrt auf direktem Weg. Alle anderen Fahrten sind untersagt.

Ohne Sonderbewilligung dürfen Personentransporte mit landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern nur zur Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes durchgeführt werden.

Bewilligungsgesuch

Verantwortlich für das Einreichen des Gesuchformulars ist in der Regel der Fahrzeughalter. Bei Verwendung mehrerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge bei Umzügen kann auf Ersuchen des Veranstalters eine Gesamtbewilligung ausgestellt werden.

Personen dürfen nur innerhalb einer abgesperrten Umzugsroute auf landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und ihren Anhängern mitgeführt werden. Das Verkehrsamt ordnet die nötigen Sicherheitsvorkehrungen an. Ab 9 Personen inkl. Fahrer ist eine zusätzliche Versicherung erforderlich. Die Versicherungsbestätigung ist dem Gesuch beizulegen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Informationen auf der zweiten Seite des Gesuchsformulars.

Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular und die weiteren Unterlagen sind per Post oder E-Mail einzureichen.

Kosten

  • Einzelbewilligung CHF 50.–
  • Für jeden weiteren Umzugstag zusätzlich CHF 10.–
  • Falls die Breite mehr als 2.55 m beträgt, werden pro 0.5 m Breite und pro Umzug zusätzlich CHF 10.– verrechnet.

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