Prüfungsvorbereitung
Das Fahrzeug ist gereinigt und in technisch einwandfreiem Zustand vorzuführen. Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung zu kontrollieren und falls nötig instand zu stellen. Provisorische Instandstellungen werden nicht anerkannt.
Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, betriebssicher und gereinigt sein (Unterbodenwäsche der Autowaschanlage genügt nicht). Sie müssen das Motorfahrzeug im betriebswarmen Zustand vorführen. Ist das Fahrzeug ungenügend gereinigt oder ist die Ladung ungenügend gesichert, können wir die Fahrzeugprüfung nicht abschliessen. Fahrzeuge können im Winter mit Sommerreifen vorgeführt werden, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.
Beladung
Lieferwagen, Lastwagen, Motorkarren mit Ladebrücke und Sachentransport-Anhänger müssen auf das Gesamtgewicht beladen werden. Die Ladung muss fachgerecht gesichert sein. Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3'500 Kilogramm können unbeladen geprüft werden, wenn ein Bremsprotokoll leer/beladen eines anerkannten Betriebes vorliegt.
Wohnmotorwagen und Wohnanhänger können Sie in unbeladenem Zustand vorführen.
Nötige Unterlagen
- Fahrzeugausweis
- Bei einer Nachprüfung eine Kopie des Prüfberichts
Im Einzelfall, falls erforderlich:
- Abgaswartungsdokument
- Prüfbericht für den Fahrt- oder Restwegschreiber
- Prüfbericht für den Geschwindigkeitsbegrenzer
- eingetragene Zusatzdokumente wie COC, DTC, FAKT usw.
Aufgrund des engen Zeitplanes sind wir darauf angewiesen, die Fahrzeugprüfung pünktlich zu beginnen. Bei Verspätungen kann unter Umständen die Prüfung nicht mehr begonnen werden und die Prüfungszeit wird verrechnet.
Anhänger ohne Kontrollschild
Anhänger dürfen ohne Kontrollschild vorgeführt werden, wenn vorgängig ein Termin vereinbart wurde und der Anhänger anschliessend definitiv eingelöst wird. Der Anhänger ist auf direktem Weg zum Strassenverkehrsamt zu fahren.
Termin verschieben
Eine Termin-Verschiebung mittels Online-Formular ist nur möglich für Personenwagen und Motorräder, sowie für Lieferwagen, Kleinbusse und Wohnmobile bis 3000 kg Gesamtgewicht.