Fahrzeugprüfung
Hier finden Sie alle Informationen zur Fahrzeugprüfung. Sie können Ihren Termin für die periodische Fahrzeugprüfung verschieben oder einen freiwilligen Termin abmachen, wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten oder eine technische Änderung vorgenommen haben.
Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge müssen in einem vom Bund geregelten Abstand vorgeführt werden. Einen Termin zur periodischen Fahrzeugprüfung (auch MFK genannt) kann man nicht aufheben.
Sie können Ihr Fahrzeug selber vorführen, durch eine andere Person oder durch eine Garage vorführen lassen. Zusätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch zu einer freiwilligen und/oder technischen Prüfung anmelden.
Den Termin für die obligatorische (periodische) Fahrzeugprüfung erhalten Sie per Post.
Die Prüfungsintervalle sind im Art. 33 VTS festgelegt, können aber je nach Auslastung des Verkehrsamtes abweichen.
Fahrzeugprüfung vorbereiten
Das Fahrzeug ist gereinigt und in technisch einwandfreiem Zustand vorzuführen. Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung zu kontrollieren und falls nötig instand zu stellen. Provisorische Instandstellungen werden nicht anerkannt.
Mängelbehebung und Nachkontrolle
Nach Behebung der vom Verkehrsamt beanstandeten Mängel kann das Fahrzeug für die Nachkontrolle mit einem neuen Termin am gleichen Prüfungsort vorgeführt werden.
Freiwillige Fahrzeugprüfung buchen
Sie können Ihr Fahrzeug ausserhalb der gesetzlichen Fristen prüfen lassen. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen, erzielen sie meist einen besseren Preis, wenn unmittelbar zuvor eine amtliche Fahrzeugprüfung (MFK) stattgefunden hat und Sie das Auto somit «ab MFK» verkaufen.
Notwendigkeit einer freiwilligen Prüfung
Eine freiwillige Prüfung wird beispielsweise nötig, wenn Sie eine mehrere Monate lange Reise geplant haben und feststellen, dass Ihr Fahrzeug bald geprüft werden muss.
Vorgehensweise
Sie können an einem unserer Standorte einen Termin für eine freiwillige und/oder technische Fahrzeugprüfung vereinbaren (vor Ort oder telefonisch).
Technische Fahrzeugprüfung buchen (Fahrzeugänderungen vorführen)
Änderungen an Fahrzeugen (auch Anhängevorrichtungen, Felgen oder Tieferlegungen) sind immer vorzuführen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Machbarkeit und die entstehenden Kosten vor der Änderung zu informieren.
Im Art. 34 VTS wird geregelt, in welchen Fällen eine ausserordentliche Prüfung durchgeführt werden muss.
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) regelt alle Änderungen an Motorwagen und Motorrädern:
Gewichtsänderung (Auf- und Ablastung)
Auf Ihr Gesuch hin kann das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers verändert werden. Das ist jedoch maximal einmal jährlich möglich oder dann, wenn der Fahrzeughalter wechselt. Die Änderung darf zudem die Gewichtsgarantie des Fahrzeugherstellers nicht überschreiten. Im Merkblatt betreffend Gewichtsänderungen sind sämtliche Varianten der Gewichtsänderung ausführlich erklärt.
Für die Erhöhung des Gesamtgewichts an zweiachsigen Gesellschaftswagen (höchstens 19.5 Tonnen) verwenden Sie bitte das Formular Antrag für Gewichtsänderung.
Vorgehensweise
Sie können an einem unserer Standorte einen Termin für eine freiwillige und/oder technische Fahrzeugprüfung vereinbaren (vor Ort oder telefonisch).
Formulare für Garagen und Fahrzeughersteller
Veteranenfahrzeuge
Das Prüfungsintervall für Veteranenfahrzeuge kann bis auf sechs Jahre erstreckt werden.
Damit wir Ihrem Fahrzeug den Veteranenstatus erteilen können, muss es die Anforderungen der Weisungen für Veteranenfahrzeuge erfüllen. Falls dies zutrifft, können Sie bei einer periodischen oder freiwilligen Fahrzeugprüfung beantragen, dass die Voraussetzungen für den Veteranenstatus im Rahmen der regulären Prüfung geprüft werden.