Mängelbehebung
Wenn bei einer Fahrzeugprüfung das Resultat «Prüfung nicht bestanden (Reparaturbestätigung oder Mängelkontrolle)» lautet, sind die vom Verkehrsexperten festgestellten Mängel auf dem Prüfbericht aufgelistet.
Mängelbehebung ohne unsere Nachkontrolle (Reparaturbestätigungs-Verfahren)
- Die Mängel sind innert 30 Tagen durch einen der für die Reparaturbestätigung berechtigten Betriebe zu beheben.
- Der Betrieb bestätigt uns die Reparatur auf dem dafür vorgesehenen Formular.
Kosten
Für dieses Reparaturbestätigungs-Verfahren wird vom Verkehrsamt Schwyz eine Gebühr von CHF 20.– verrechnet.
Mängel beheben mit Nachkontrolle
Alternativ ist es möglich, die Beanstandungen fachmännisch beheben zu lassen und das Fahrzeug mit einem neuen Termin für die Mängelkontrolle am gleichen Prüfungsort vorzuführen.
Vereinbaren Sie hierfür telefonisch oder direkt bei uns am Schalter einen Termin.
Es finden keine Mängelkontrollen ohne vorherige Anmeldung statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.