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Schilderübertragung

Sie können ein Kontrollschild von einer anderen Person oder Firma übernehmen. Oder Sie können Ihr eigenes Kontrollschild an eine Person oder Firma weitergeben.

Gemäss der Weisung über die Abgabe von Wunschschildern sowie den Übertrag von Kontrollschildern ist eine Schilderabtretung nur in folgenden Fällen möglich:

Übertrag aus familiären Gründen

Aus familiären Gründen ist der Übertrag eines Kontrollschildes möglich:

  • unter Ehegatten;
  • unter gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft;
  • unter Lebenspartnern (als Lebenspartner gelten Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, die in den letzten fünf Jahren ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitiger, eheähnlicher Unterstützungsbereitschaft in einem gemeinsamen Haushalt geführt haben);
  • bei Verwandtschaft oder Schwägerschaft in gerader Linie (Eltern-Kind, Grosseltern-Enkel, Schwiegervater-Schwiegertochter usw.);
  • auf Personen in der Seitenlinie (Geschwister, Nichten und Neffen, Cousins, Cousinen usw.).

Nach einem Todesfall ist die Abtretungserklärung durch einen ausgewiesenen Willensvollstrecker zu unterzeichnen (ausgenommen Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft).

Übertrag aus geschäftlichen Gründen

Aus geschäftlichen Gründen ist ein Übertrag eines Kontrollschildes möglich:

  • vom Angestellten, Gesellschafter oder Verwaltungsrat auf die im Handelsregister eingetragene Arbeitgeberfirma mit Lenkereintrag. Umgekehrt, sofern diese Person das Kontrollschild auch in die Firma eingebracht hat und diese Einbringung nachweislich belegen kann;
  • bei Gründung einer im Handelsregister einzutragenden Firma, wenn ein im Handelsregister eingetragener Halter sein privates Motorfahrzeug in die Firma einbringt;
  • bei Übernahme eines Geschäftsfahrzeuges infolge Kauf, Umstrukturierung usw., sofern der neue Halter im Handelsregister eingetragen ist;
  • bei Auflösung einer im Handelsregister eingetragenen Firma, sofern der neue Halter das Kontrollschild in die Firma eingebracht hat.

Vorgehensweise

1. Versicherungsnachweis bestellen

 Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis.

2. Dokumente einreichen

Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:

  • Abtretungserklärung für Kontrollschilder
  • Fahrzeugausweis oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A
  • Bei Abtretung innerhalb der Familie: Familienbüchlein oder amtlicher Nachweis der Verwandtschaft
  • Bei Lebenspartnern: Bestätigung der Einwohnerkontrolle über den gemeinsam geführten Haushalt (mindestens 5 Jahre im gemeinsamen Haushalt)
  • Bei Abtretung von oder an Firmen: Handelsregisterauszug

Gebühren

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