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Aufnahmeverfahren

Aufnahmeprüfung und Orientierungsveranstaltungen

Aufnahmeverfahren an die Gymnasien

Festlegung der Prüfungsart für die Fremdsprachen

Gemäss § 9 Abs. 1 lit. b des Reglements über die Aufnahme in die gymnasialen Maturitätsschulen vom 24. September 1997 (SRSZ 624.111) entscheidet das Bildungsdepartement über die genaue Festlegung der Prüfungsart bei der Aufnahmeprüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch.

Für die Aufnahmeprüfung 2026 an die Gymnasien werden in den Fremdsprachen folgende Prüfungsarten festgelegt:

  • Französisch schriftlich
  • Englisch mündlich

Stoffprogramme

Musterprüfungen

Die Grundlage für die Aufnahmeprüfung stellen die Stoffprogramme dar. Schülerinnen und Schüler, welche diesen Stoff beherrschen, sollten die Prüfung bestehen können. Bei den Musterprüfungen handelt es sich je um ein Beispiel einer schriftlichen Prüfung. Weitere Musterprüfungen werden nicht abgegeben oder publiziert.

Aufnahmeverfahren an die Fachmittelschulen

Festlegung der Prüfungsart für die Fremdsprachen

Gemäss § 9 Abs. 1 lit. b des Reglements über die Aufnahme in die gymnasialen Maturitätsschulen vom 24. September 1997 (SRSZ 624.111) entscheidet das Bildungsdepartement über die genaue Festlegung der Prüfungsart bei der Aufnahmeprüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch. 

Für die Aufnahmeprüfung 2026 an die Fachmittelschulen werden in den Fremdsprachen folgende Prüfungsarten festgelegt:

  • Englisch schriftlich
  • Französisch mündlich

Stoffprogramme

Musterprüfungen

Die Grundlage für die Aufnahmeprüfung stellen die Stoffprogramme dar. Schülerinnen und Schüler, welche diesen Stoff beherrschen, sollten die Prüfung bestehen können. Bei den Musterprüfungen handelt es sich je um ein Beispiel einer schriftlichen Prüfung. Weitere Musterprüfungen werden nicht abgegeben oder publiziert.

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