Navigieren im Kanton Schwyz

Sportfonds

Die Mittel aus dem kantonalen Sportfonds sind zweckgebunden und werden ausschliesslich für die Förderung des gemeinnützigen Sports eingesetzt. Die Abteilung Sport amtet als Geschäftsstelle, die Sportfondskommission prüft eingehende Gesuche gemäss Verordnung und geltenden Richtlinien.

Beiträge aus dem Sportfonds

Beitragsgesuche müssen elektronisch über das dem Vorhaben entsprechende Formular eingereicht werden. Bitte nutzen Sie die Checkliste zur Eingabe von Gesuchen und das Handbuch und die Vorlage zur Eingabe von jährlichen Gesuchen.

Nach Absenden des entsprechenden Formulars erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung mit allen von Ihnen getätigten Angaben. Falls Sie diese Bestätigung nicht erhalten, wurde das Gesuch nicht übertragen. Versuchen Sie es bitte erneut. Allenfalls ist der «Popup-Blocker» zu deaktivieren oder der Browser zu wechseln.

Swisslos-Blachen können zu üblichen Büroöffnungszeiten an folgenden Standorten abgeholt werden: Abteilung Sport, Kollegiumstr. 28, Schwyz, BIZ Pfäffikon, Huobstrasse 9, Pfäffikon

Erfolge und Auszeichnungen

Die Meldung auszeichnungsberechtigter Athleten und Mannschaften erfolgt zwingend bis am 6. Januar des Folgejahres elektronisch über das unten angefügte Formular. Athleten und Mannschaften, welche nicht über den vorgegebenen Prozess registriert werden, werden nicht ausgezeichnet. Auszeichnungsberechtigte Athleten können von ihrem Verein/Verband gemeldet werden oder sich selbst anmelden. Mannschaften müssen zwingend vom Verein/Verband registriert werden.

Nachwuchs- und Leistungssportförderung des Sportverband Kanton Schwyz «schwyzersport»

Schwyzersport kann unter Berücksichtigung der Verordnung über die Förderung des Sports Unterstützungsbeiträge sprechen.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken