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Kantonswappen und Logo

Das Kantonswappen und das Logo der kantonalen Verwaltung dürfen nur vom Kanton Schwyz oder in dessen Auftrag verwendet werden.

Die Verwendung der Wappen und anderer öffentlicher Zeichen ist im Wappenschutzgesetz geregelt.

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    Logos des Kantons Schwyz

    Logos bei Unterstützung durch die Sportförderung

    Projekte, die durch die Sportförderung des Kantons Schwyz unterstützt wurden, sind verpflichtet, die Unterstützung durch Lotteriemittel bekannt zu machen.

    Swisslos-Blachen für Sportanlässe

    Swisslos-Blachen können während der üblichen Büroöffnungszeiten (freitags bis 16:00 Uhr) an den folgenden Standorten abgeholt werden:

    • Abteilung Sport, Kollegiumstrasse 28, 6430 Schwyz
    • BIZ Pfäffikon, Huobstrasse 9, 8808 Pfäffikon

    Die Blachen sind Eigentum der Sportförderung Kanton Schwyz und müssen nach dem Sportanlass wieder zurückgebracht werden.

    Logos bei Unterstützung durch die Kulturförderung

    Projekte, die durch die Kulturförderung des Kantons Schwyz unterstützt wurden, sind verpflichtet, die Unterstützung durch Lotteriemittel bekannt zu machen.

    Logos bei Unterstützung durch den Lotteriefonds (Karitatives, Soziales und übrige Bereiche)

    Projekte, die durch den Lotteriefonds unterstützt wurden, sind verpflichtet, die Unterstützung durch Lotteriemittel bekannt zu machen.

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