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Nachführung

In der Nachführung (laufenden Aktualisierung) der AV des Kantons Schwyz wurde im Jahr 2012 technisch und organisatorisch ein Systemwechsel vollzogen. Die Bürger und Kunden können für Nachführungsarbeiten und für den Bezug von AV-Daten den Geometer selbst wählen. Der Geometer arbeitet mittels Fernzugriff auf den zentral beim Kanton gehaltenen AV-Daten.

Kantonales Geoportal

Mit der Gebührenverordnung wird die Verrechnung der Abgabe von Geobasisdaten geregelt. Der Bezug von Daten der amtlichen Vermessung (AV-Daten) über den Download-Dienst GeoShop ist kostenlos. Im GeoShop können AV-Daten in verschiedenen Modellen / Formaten oder als Katasterplan (PDF) bezogen werden. 

Beim Datenbezug über einen Geometer werden nur dessen Aufwendungen erhoben. Eine Nutzungsgebühr entfällt.

Periodische Nachführung

Die periodische Nachführung (PNF) wurde 1993 als Nachführungsverfahren in der amtlichen Vermessung (AV) eingeführt und soll ermöglichen, all diejenigen Daten im Vermessungswerk zu aktualisieren, die keinem Meldewesen unterliegen.

Die AV-Daten haben den Anspruch aktuell, homogen und vollständig zu sein. Mit einem Meldewesen wird dies für Objekte, die bewilligungspflichtig sind, gewährleistet. Jedoch verändern sich natürliche Objekte (Waldränder, Wasserläufe usw.) über die Jahre im Gelände. Diese natürlichen Objekte unterliegen keinem Meldewesen und werden mit der PNF nachgeführt.

Finanzierung

Kanton und Bund finanzieren die PNF. Werden im Rahmen einer PNF Mängel an Objekten festgestellt, die durch ein Meldewesen nachgeführt werden können (z. B. Gebäude, Strassen), so werden diese Mängelbehebungen dem Verursacher belastet.

Nachführung

Mit Erneuerungen werden alle Gebiete auf den Vermessungsstandard AV93 vollständig aufgearbeitet. In diesen aufgearbeiteten Gebieten findet eine PNF alle 6 Jahre statt.

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