Licht
Lichtquellen, welche unnötige, schädliche oder lästige Einwirkungen verursachen, stellen ein Umweltproblem dar. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Licht ausserhalb von Gebäuden, welches künstlich erzeugt wird. Die unnatürlichen Lichtquellen (Emissionen) hellen im ungünstigsten Fall den Nachthimmel auf und beeinflussen Mensch, Tier und Umwelt, meistens unbewusst.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Oktober 2021 die aktualisierte Fassung der Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen veröffentlicht. Es hat in dieser Empfehlung einen 7-Punkte-Leitfaden erarbeitet und dokumentiert.
Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen (7-Punkte-Plan)
- Notwendigkeit
Braucht es eine Beleuchtung? - Intensität und Helligkeit
Wie hell muss die Beleuchtung sein? - Lichtspektrum und Lichtfarbe
Ist das Lichtspektrum richtig gewählt? - Auswahl und Platzierung der Leuchten
Ist der passende Leuchtentyp gewählt und geeignet platziert? - Ausrichtung
Sind die Leuchten optimal ausgerichtet? - Zeitmanagement / Steuerung
Wann braucht es welche Beleuchtung?
Kann die Beleuchtung zeitweise ausgeschaltet oder reduziert werden?
Bezogen auf die Tages- bzw. Nachtzeit?
Bezogen auf die Jahreszeit (saisonal)?
Kann die Beleuchtung aktiv (bedarfsgerecht) gesteuert werden? - Abschirmungen
Sind Abschirmungen vorzusehen?
Nebst dieser Empfehlung gibt es nach wie vor die im Jahre 2013 erschienene Norm 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Sie definiert den Stand der Technik der haushälterischen Lichtnutzung im Aussenraum.
Beispiele für Massnahmen
Für Behörden, welche Leuchten betreiben, besteht die Möglichkeit, mittels Beleuchtungskonzept (häufig «Plan Lumière» genannt) die Erhellung des Nachthimmels mittels Vorgaben für die öffentliche Beleuchtung einzudämmen und sie für einen bestimmten Perimeter zu koordinieren (z. B. Plan Lumière der Gemeinde Schwyz) und mittels Vorgaben zu lenken.
Viele Gewerbebetriebe lassen mindestens eine Lichtquelle die ganze Nacht durch brennen. Dies ist teuer und häufig wirtschaftlich unbedeutend. Der Verein Pro Obscurare hat daher die Kampagne «Licht aus» nach dem Motto «Clevere Shops sind nachts dunkel» mit dem Ziel, dass die Gewerbebetriebe die Innen- und Aussenbeleuchtung ab Mitternacht für mindestens sechs Stunden ausschalten, lanciert.
rechtliche Grundlagen
- Umweltschutzgesetz (USG) Vorsorgeprinzip, Schutz vor schädlichen und lästigen Einwirkungen, Pflicht zur Information und Beratung, Emissionsbeschränkungen
- Energiegesetz (EnG) Sparsame und rationelle Energienutzung (Ziel, Grundsatz, Massnahmen)
- Jagdgesetz (JSG) Art- und Biotoperhaltung, Schutz vor Störung
- Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) Grundsätze Schutz, Art- und Biotoperhaltung, Artenschutz Kantone
- Raumplanungsgesetz (RPG) Ziele und Planungsgrundsätze
- Strassenverkehrsgesetz (SVG) Ablenkung und Verwechslung
- Signalisationsverordnung (SSV) Vorgaben Strassenreklamen und Strafbestimmungen
Merkblätter
- Begrenzung von Lichtemissionen - Merkblatt für Gemeinden
- Lichtverschmutzung
- Umweltfreundliche Veranstaltungen
- Weihnachtsbeleuchtung