Zwischenverdienst
Unter Zwischenverdiensten versteht man temporäre Einsätze während der Arbeitslosigkeit. Zwischenverdienste sind eine gute Möglichkeit, den Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht zu verlieren. Nicht selten ergeben sich Festanstellungen daraus.
Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, das während der Arbeitslosigkeit erzielt wird und tiefer ist als die Arbeitslosenentschädigung. Die Arbeitslosenkasse übernimmt die Differenz zwischen dem erzielten Einkommen aus dem Zwischenverdienst und dem versicherten Verdienst.
Jeder Betrieb und jeder Arbeitgeber, der eine offene Stelle von beschränkter oder unbeschränkter Dauer zu vergeben hat, kann vom Zwischenverdienst Gebrauch machen.
Vorgehensweise
1. Offene Stelle melden
Als Arbeitgeber melden Sie die offene Stelle auf arbeit.swiss.
Weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der offenen Stelle um eine befristete Anstellung oder eine Anstellung mit reduziertem Pensum handelt.
2. Monatliche Bescheinigung
Der Zwischenverdienst wird vom Arbeitgeber mit der Arbeitslosenkasse monatlich mit dem Formular Bescheinigung über Zwischenverdienst abgerechnet.
- Der Zwischenverdienstlohn muss orts- und branchenüblich sein;
- Befristete Anstellungen im Zwischenverdienst müssen innert nützlicher Frist (längstens 2 Monate) kündbar sein;
- Eine Festanstellung hat gegenüber einer Zwischenverdienst-Lösung immer Vorrang (Schadenminderung).
Wenn der Zwischenverdienstlohn den versicherten Verdienst der stellensuchenden Person übersteigt, kann das Zwischenverdienstverhältnis jederzeit in eine Festanstellung überführt werden.