Kinderspielplätze
Sind Spielplätze oder andere Flächen im Freien, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, mit Schadstoffen belastet, kann das problematisch sein. Kleinkinder bis im Alter von etwa drei Jahren nehmen in der sogenannten oralen Phase verhältnismässig viel Erde auf. Ist diese Erde mit Schadstoffen wie beispielsweise Blei belastet, kann das gesundheitliche Risiken bergen. Bei Verdacht auf Belastungen mit Schadstoffen auf Böden von Kinderspielplätzen und Grünflächen, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, sollten diese Flächen von einer Fachperson untersucht und nötigenfalls saniert werden.
- Öffentliche Spielplätze: Das Amt für Umwelt und Energie ist zuständig für die Beurteilung und sorgt dafür, dass diese untersucht und allenfalls saniert werden, falls eine Gefahr von schädlichen Einwirkungen besteht.
- Private Spielplätze: Der Grundeigentümer ist selbst verantwortlich. Er handelt in Eigenverantwortung und trägt die Untersuchungskosten selbst. Bei einem erwiesenen Sanierungsbedarf beteiligt sich der Bund auf Gesuch hin mit 40% an den notwendigen Sanierungskosten. Ob eine von Kleinkindern genutzte Bodenfläche aufgrund ihrer Vorgeschichte möglicherweise belastet ist, können Sie einfach mit der Entscheidungshilfe des Bundes prüfen.
Merkblätter
- Schadstoffe in Böden von öffentlichen Kinderspielplätzen
- Schadstoffe in Böden von privaten Kinderspielplätzen - Sanierung und Kosten
- Schadstoffe in Böden von privaten Kinderspielplätzen - Risiken für Kleinkinder
- Gesuch um VASA-Abgeltungen an die Bodensanierung bei privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten
Rechtliche Grundlagen
- Umweltschutzgesetz (USG)
- Altlasten-Verordnung (AltlV)
- Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)
- Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)