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Kanton als Arbeitgeber

Die rund 2300 Mitarbeitenden sorgen sich im Kanton Schwyz um die Anliegen der Bevölkerung und führen im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden öffentliche Aufgaben aus. Die kantonale Verwaltung ist der grösste Arbeitgeber im Kanton Schwyz.

Welche Vorteile bietet eine Anstellung bei der kantonalen Verwaltung?
  • Flexibilität Flexible Arbeitszeiten mit Kompensationsmöglichkeiten und je nach Bereich Home-Office.
  • Ferien & Feiertage Geniessen Sie je nach Alter 25 – 30 Tage Ferien plus mindestens 15.5 bezahlte Feiertage pro Jahr.
  • Weiterbildung Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot sowie Unterstützung bei externen Aus- und Weiterbildungen.
  • Mobilität Erhalten Sie ein Halbtax-Abo der SBB ab einem Pensum von 50 % und einer Anstellung von einem Jahr oder länger.
  • Vorsorge Pensionskasse mit sehr guten Leistungen und optionalen Wahlplänen für Zusatzsparbeiträge.
  • Mobiltelefon Monatliche Mobiltelefonentschädigung von bis zu CHF 40.– plus attraktive Rabatte auf Abos und Geräte.
  • Familie Zusätzliche Familienzulage von bis zu CHF 200.– pro Monat neben den kantonalen Kinder- und Ausbildungszulagen.
  • Gesundheit Ergonomische Arbeitsplätze sowie Sport- und Bewegungsangebot.

Arbeitszeit, Feiertage und Ferien

Arbeitszeit und Feiertage

Sie arbeiten 42 Stunden in der Woche bei einem Arbeitspensum von 100 %. Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeiten mit Kompensationsmöglichkeiten. Sie haben Anspruch auf mindestens 15,5 bezahlte Feiertage pro Jahr.

Ferien

Sie profitieren von 25 Ferientagen pro Jahr bis zum 49. Altersjahr und 30 Ferientagen ab dem 50. Altersjahr.

Lohn und Entschädigungen

Lohn

Sie erhalten den Jahreslohn in 13 Teilen, sofern vertraglich nichts anderes festgehalten ist. Der 13. Monatslohn wird mit dem Novemberlohn überwiesen.

Gleicher Lohn für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit ist für uns selbstverständlich. Deshalb wird die Lohngleichheit regelmässig überprüft und kontrolliert.

Entschädigungen

  • Halbtaxabonnement
    Mit einem Arbeitspensum von mindestens 50 % und einer Anstellungsdauer von mindestens einem Jahr erhalten Sie ein Halbtax-Abonnement der SBB.
  • Mobiltelefon
    Sie erhalten monatlich einen Beitrag an Ihr Mobiltelefon:
    • CHF 40.– bei einem Arbeitspensum von 20 % bis 100 %
    • CHF 20.– bei einem Arbeitspensum unter 20 %
  • Dienstaltersgeschenk
    Im zehnten Anstellungsjahr erhalten Sie ein Dienstaltersgeschenk in der Höhe von 3 % des durchschnittlichen Jahreslohns der letzten fünf Jahre. Nach jeweils weiteren fünf Jahren erhöht sich dieser Anteil um 1 %. Das Dienstaltersgeschenk kann ganz oder teilweise auch in Form von Ferien bezogen werden.

Familie und Karriere

Familienzulage

Sie erhalten eine Familienzulage, wenn Sie regelmässig während mindestens 20 % der Normalarbeitszeit tätig sind und für den Unterhalt von mindestens einem Kind aufkommen. Die Familienzulage beträgt:

  • CHF 200.– bei einem Arbeitspensum ab 50 %
  • CHF 100.– bei einem Arbeitspensum von 20 % – 49.9 %

Kinder- und Ausbildungszulagen

Die volle Kinderzulage beträgt CHF 230.– resp. CHF 280.– pro Monat. Sie wird bis zum 16. Geburtstag ausbezahlt, bei Ausbildung bis zum 25. Geburtstag. Ausbildungszulagen können ab 15 Jahren gewährt werden, sofern eine nachobligatorische Ausbildung absolviert wird.

Homeoffice

Mit der Möglichkeit von Homeoffice profitieren Sie von einer erhöhten Flexibilität und können berufliche Anforderungen und private Bedürfnisse besser vereinen.

Mutterschaftsurlaub

Als Mitarbeiterin haben Sie Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub ohne Lohnreduktion.

Vaterschaftsurlaub

Als Mitarbeiter haben Sie Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub ohne Lohnreduktion, welchen Sie innerhalb von sechs Monaten beziehen können. Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden.

Weiterbildung

Ihnen wird ein attraktives und vielseitiges Weiterbildungsprogramm zur Verfügung gestellt, das von der Fachstelle Weiterbildung Zentralschweiz organisiert, koordiniert und entwickelt wird. Die Kurse sind kostenlos. Wir fördern Weiterbildungen und bieten Ihnen daher finanzielle sowie zeitliche Unterstützungsleistungen.

Ausfall und Pension

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

  • Bei unbefristeten Anstellungsverhältnissen zahlen wir im Krankheits- oder Unfallfall im ersten Jahr 100 % und im zweiten Jahr 80 % Ihres Salärs.
  • Bei befristeten Verträgen beträgt die Lohnfortzahlung 100 % für maximal ein Viertel der Vertragsdauer, längstens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Unfallversicherung

Wir übernehmen die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Mitarbeitende mit mindestens acht Wochenstunden beim Kanton Schwyz sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Für diese Prämien beteiligen Sie sich mit der aktuell tiefsten Prämie, maximal 0,8 %, bis zu einem versicherten Verdienst von CHF 148'200.–.

Flexibles Rentenalter

Sie können sich zwischen dem 59. und dem 70. Lebensjahr pensionieren lassen und erhalten eine hohe Flexibilität in der Bestimmung Ihres Pensionierungszeitpunkts.

Pensionskasse

Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung sind bei der Pensionskasse des Kantons Schwyz versichert. Die Vorsorge basiert auf dem Beitragsprimat und deckt das gesamte Einkommen ohne Koordinationsabzug ab. Ihre Beiträge betragen in Prozent des versicherten Jahresverdienstes:

  • 18 – 19 Jahre = 1,00 %
  • 20 – 34 Jahre = 5,50 %
  • 35 – 44 Jahre = 7,00 %
  • 45 – 54 Jahre = 8,75 %
  • 55 – 65 Jahre = 9,75 %
  • 66 – 70 Jahre = 9,75 %

Als Arbeitgeber leisten wir einen Beitrag von 12 % Ihres versicherten Jahresverdienstes. Sie können mit Wahlplänen zusätzlich freiwillige Sparbeiträge bezahlen.

Dokumentation

Lohn

Arbeitszeit und Feiertage

Informationen

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