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Notfalldienste

Die Notfalldienste leisten bei medizinischen Notfällen rasch und sachgerecht erste Hilfe und führen die notwendigen Transporte der Patientinnen und Patienten durch. Der koordinierte Sanitätsdienst unterstützt bei Katastrophen und Notlagen.

Ärztlicher Notfalldienst

Der ärztliche Notfalldienst kann beansprucht werden, wenn bei einem medizinischen Notfall der Hausarzt nicht erreichbar ist, speziell in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Bei Bedarf wird der Notfallarzt die Dienste eines Facharztes in Anspruch nehmen. 

Notfallnummer Ihre Wohngemeinde
0840 61 61 61 Küssnacht
0840 71 71 71 Arth, Goldau, Lauerz, Steinen, Steinerberg
0840 31 31 31 Gersau, Ingenbohl, Illgau, Morschach, Muotathal, Riemenstalden, Sattel, Schwyz
0840 41 41 41 Alpthal,Einsiedeln, Ober- und Unteriberg, Rothenthurm
0840 81 81 81 Feusisberg, Freienbach, Wollerau
0840 51 51 51 Altendorf, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Tuggen, Wangen, Vorderthal

Für die Organisation und Erhebung der Notfalldienstersatzabgabe ist die Ärztegesellschaft Schwyz (AGSZ) zuständig.

Ersatzabgabe

Jahr Ersatzabgabe in CHF
2024 8'000.–
2025 3'000.– *

* Die Ersatzabgabe für den ärztlichen Notfalldienst wurde rückwirkend per 1. Januar 2025 auf CHF 3000.– festgesetzt (RRB 505/2025).

    Zahnärztlicher Notfalldienst

    Der zahnärztliche Notfalldienst kann beansprucht werden, wenn bei einem zahnärztlichen Notfall der Hauszahnarzt nicht erreichbar ist, speziell in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Es stehen zwei Notfallnummern zur Verfügung. Für die Organisation und Erhebung der Notfalldienstersatzabgabe ist die Zahnärztegesellschaft (SSO Schwyz) zuständig.

    Informationen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte

    Für die Organisation und Erhebung der Notfalldienstersatzabgabe ist die Zahnärztegesellschaft (SSO Schwyz) zuständig.

    Ersatzabgabe

    Jahr Ersatzabgabe in CHF
    2024 2'000.– *
    2025 2'000.–

    * Die Ersatzabgabe für den zahnärztlichen Notfalldienst wurde rückwirkend per 1. Januar 2024 auf CHF 2000.– festgesetzt (RRB 728/2024).

    Notfallapotheke

    Es gibt keine Notfallapotheke im Kanton Schwyz. Ausserkantonale Notfallapotheken sind in Luzern, Zug und Zürich verfügbar.

    Rettungsdienste

    Die Rettungsdienste bieten rund um die Uhr Soforthilfe bei medizinischen Notfällen. Sie gewährleisten schnelle, professionelle Unterstützung.

    First Responder werden

    First Responder überbrücken im Notfall bei Herz-Kreislaufstillstand wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdiensts vor Ort. Wenn Sie First Responder werden möchten, wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Rettungsdienst.

    Bergrettung

    Die drei Schwyzer Sektionen Mythen, Einsiedeln und Zindelspitz des Schweizer Alpen-Clubs SAC leisten die erforderlichen Rettungseinsätze im Berggebiet des Kantons Schwyz. Die freiwilligen Bergretter betreiben fünf Rettungsstationen und verfügen über die notwendige Ausbildung und Ausrüstung. 

    Höhlenrettung

    Mit der Höhlenrettung beauftragt der Kanton die Spéléo-Secours Schweiz.

    Care Team

    Das Care Team Kanton Schwyz leistet bei Unfällen, Suiziden und weiteren Vorfällen mit Opfern den Angehörigen, Helfern und Rettern psychologische Nothilfe. 117 oder +41 41 811 12 12.

    Koordinierter Sanitätsdienst

    Bei Katastrophen können die vorhandenen Mittel des Rettungswesens an ihre Grenzen stossen. Der koordinierte Einsatz dieser begrenzten Mittel soll die bestmögliche Versorgung ermöglichen. Der Betrieb der Einheiten und deren Koordination ist eine gemeinsame Aufgabe von Gemeinden, Bezirken, Kanton und Bund.

    Gemeinden

    Die Gemeinden unterhalten ein sanitätsdienstliches Ersteinsatzelement (SEE) zur Bewältigung von Ereignissen mit einer grösseren Anzahl an Verletzten. Diese SEE werden auch im Falle einer Katastrophe zum Einsatz kommen.

    Bezirke

    Die Bezirke sorgen für Rettungsdienste. Diese sind im Falle einer Katastrophe ein zentrales Element und tragen wesentlich zur erfolgreichen Bewältigung bei. 

    Kanton

    Um im Falle einer Katastrophe die sanitätsdienstlichen Rettungsmittel zu koordinieren, hat der Kanton erfahrene und speziell ausgebildete Rettungssanitäter als Einsatzleiter Sanität (EL San) verpflichtet. Zudem sorgt der Kanton für mobile Sanitätshilfsstellen, welche den Rettungsdienst ergänzt. Die Aufgabe besteht in der Betreuung der verletzten Personen vor Ort, bis sie in ein geeignetes Spital transportiert werden können.

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