Gesundheit für unsere Schulen
Der Schulgesundheitsdienst (SGD) überwacht den Gesundheitszustand der Schulkinder während der obligatorischen Schulpflicht durch periodische Untersuchungen. Die Schulärzteschaft führt mit Unterstützung des Schulgesundheitsdienstes schulärztliche Untersuchungen und Impfungen durch. Zusätzlich bietet sie Schulbehörden und Lehrpersonen Beratungsdienste zu gesundheitlichen Fragen an.
Zustimmung zur Untersuchung
Sämtliche unten aufgeführten Schüleruntersuchungen werden nur nach Erhalt der Zustimmung der Erziehungsberechtigten durchgeführt. Alle Untersuchenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Die Ergebnisse werden statistisch erfasst. Diese Statistiken sind anonymisiert und bieten Hinweise für allfällige präventive Massnahmen und zeigen Tendenzen (z.B. Impfrate, Übergewicht) auf.
Primarschule
Vor dem Schuleintritt werden die Erziehungsberechtigen informiert, die empfohlene ärztliche Untersuchung oder Impfung bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt durchführen zu lassen. Die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt füllt das Formular Ärztliche Schuleintrittsuntersuchung aus.
In der 1. Klasse werden Seh- und Hörvermörgen, Grösse und Gewicht getestet. Eine körperliche Reihenuntersuchung und eine Impfung durch die Schulärztin oder den Schularzt werden vorgenommen. In der 4. Klasse werden Seh- und Hörvermörgen, Grösse und Gewicht getestet. Auffällige oder krankhafte Befunde werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Sekundarstufe I
In der 2. Klasse der Sekundarstufe werden Seh- und Hörvermörgen, Grösse und Gewicht getestet, sowie eine schulärztliche Beratung mittels Fragebogen und Impfungen gemacht.
Bei unseren Einsätzen an den Oberstufenklassen stellen sich besonders oft Fragen zu den Themen Schlafstörungen, Rückenprobleme, Farbfehlsichtigkeit und Farbenblindheit und Ängste, Mobbing, Medienkonsum und Essstörungen.
Impfempfehlung des Kantons Schwyz
Von den empfohlenen Basisimpfungen werden den Kindern folgende Kombinations-Impfungen durch den Schulgesundheitsdienst verabreicht, sofern die Erziehungsberechtigten einverstanden sind.
- Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung
- Masern, Mumps und Röteln
Weitere Informationen finden Sie beim Schweizerischen Impfplan
Schuljahresberichte der SGD
Schulärztinnen und Schulärzte
Die Schulärztinnen und Schulärzte werden vom jeweiligen Schulrat gewählt. Die Organisation der ärztlichen Untersuchung erfolgt durch die Mitarbeitenden des kantonalen Schulgesundheitsdienstes. Stellt die Schulärztin und der Schularzt einen auffälligen oder krankhaften Befund fest, wird den Eltern schriftlich eine Konsultation beim Kinder-, Haus-, oder entsprechenden Facharzt empfohlen.
Schulzahnärztlicher Dienst
Der schulzahnärztliche Dienst fördert die Zahngesundheit der Volksschüler durch Prophylaxe und Beratung. Schulzahnpflege-Instruktorinnen besuchen die Klassen, leiten zur Zahnpflege an und informieren über zahngerechte Ernährung. Sie beraten auch Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und Schulleitungen zu Zahngesundheitsfragen.
Gutschein für die zahnärztliche Untersuchung
Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schwyzer Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Volksschule einen Gutschein, der zu einer kostenlosen zahnärztlichen Untersuchung (exklusive Röntgen) mit einem Behandlungskosten-Voranschlag während des Schuljahres berechtigt. Melden Sie sich bei der Lehrperson Ihres Kindes, falls sie keinen Gutschein erhalten haben.