Navigieren im Kanton Schwyz

Exportzulassung

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, können Sie bei uns Exportschilder beziehen.

Exportschilder werden nur erteilt, wenn entweder:

  • das Fahrzeug zuletzt im Kanton Schwyz eingelöst war;
  • ein Kaufvertrag einer Garage, eines Händlers oder einer Privatperson (aus dem Kanton Schwyz) vorliegt;
  • der neue Halter des Fahrzeugs im Kanton Schwyz Wohnsitz hat.

Vorgehensweise

1. Dokumente am Schalter einreichen

Folgende Dokumente am Schalter in Schwyz oder Pfäffikon einreichen:

2. Gebühren bezahlen

Barzahlung der Gebühren für die Exportschilder direkt am Schalter.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken