Fahrzeug anmelden
Das Anmelden Ihres Fahrzeuges beim Strassenverkehrsamt wird auch Einlösen, Zulassung oder Immatrikulation genannt. Nach der Zulassung erhalten Sie den Fahrzeugausweis und/oder die Kontrollschilder.
Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern anmelden
Vorgehensweise, um ein Fahrzeug anzumelden, für das Sie neue Kontrollschilder benötigen.
- Versicherungsnachweis bestellen
Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis. - Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
- Original-Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A
- Falls noch kein Schwyzer Fahrzeug- oder Führerausweis vorhanden:
- Bei Privatpersonen: Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung
- Bei Unternehmen: Handelsregisterauszug
Wenn Sie eine neue Anhängerkupplung montiert haben, bringen Sie bitte das unterschriebene Selbstabnahmedokument Ihrer Werkstatt mit.
Gebühren
Fahrzeug mit bisherigen Kontrollschildern anmelden (Fahrzeugwechsel)
Vorgehensweise, um Ihr bestehendes Fahrzeug durch ein neues zu ersetzen:
- Versicherungsnachweis bestellen
- Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
- Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges
- Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A
- Das neue Fahrzeug können Sie mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während Ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden.
Gebühren
Fahrzeug mit Wechselnummer anmelden
Sie können zum bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit den gleichen Kontrollschildnummern anmelden. Auf einem Wechselschild dürfen zwei Fahrzeuge eingelöst sein, solange sie derselben Fahrzeugkategorie angehören. Handelt es sich nur um Veteranenfahrzeuge, dann können Sie mehrere Fahrzeuge auf ein Wechselschild einlösen.
Vorgehensweise
- Versicherungsnachweis bestellen
- Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A per Post oder vor Ort einreichen.
Gebühren
Fahrzeug mit deponierten Kontrollschildern anmelden
Die Vorgehensweise für die Anmeldung eines Fahrzeugs mit zuvor deponierten Kontrollschildern ist auf der Seite Deponierung beschrieben.
Importiertes Fahrzeug anmelden
Ausländische Fahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn Sie den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Wir empfehlen, hierfür Fachleute wie Importeure oder Markenvertreter beizuziehen.
Gebühren
Ersatzfahrzeug anmelden (Interimsausweis)
Muss Ihr Fahrzeug für längere Zeit in die Reparatur, dürfen Sie für diese Zeit unter demselben Kontrollschild für maximal 30 Tage ein Ersatzfahrzeug anmelden. Beachten Sie, dass die Kontrollschilder erst am Ersatzfahrzeug angebracht werden, wenn Sie den Ersatzfahrzeugausweis haben. Sonst machen Sie sich strafbar und sind nicht versichert.
Vorgehensweise
Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
- Gesuch um Erteilung eines Fahrzeugausweises für ein Ersatzfahrzeug (nur gültig mit Stempel und Unterschrift der Reparaturwerkstätte und Unterschrift des Kunden)
- Fahrzeugausweis des Fahrzeuges in Reparatur
- Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges (Kopie genügt)