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Fahrzeug anmelden

Das Anmelden Ihres Fahr­zeuges beim Strassen­verkehrs­amt wird auch Einlösen, Zulassung oder Immatri­kulation genannt. Nach der Zulassung erhalten Sie den Fahrzeug­ausweis und/oder die Kontroll­schilder.

Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern anmelden

Vorgehensweise, um ein Fahrzeug anzumelden, für das Sie neue Kontrollschilder benötigen.

  1. Versicherungsnachweis bestellen
    Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis. 
  2. Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
    • Original-Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A
    • Falls noch kein Schwyzer Fahrzeug- oder Führerausweis vorhanden:
      • Bei Privatpersonen: Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung
      • Bei Unternehmen: Handelsregisterauszug

Wenn Sie eine neue Anhängerkupplung montiert haben, bringen Sie bitte das unterschriebene Selbstabnahmedokument Ihrer Werkstatt mit.

Gebühren

Fahrzeug mit bisherigen Kontrollschildern anmelden (Fahrzeugwechsel)

Vorgehensweise, um Ihr bestehendes Fahrzeug durch ein neues zu ersetzen:

  1. Versicherungsnachweis bestellen
  2. Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
    • Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges
    • Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A
  3. Das neue Fahrzeug können Sie mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während Ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden.

Gebühren

Fahrzeug mit Wechselnummer anmelden

Sie können zum bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit den gleichen Kontrollschildnummern anmelden. Auf einem Wechselschild dürfen zwei Fahrzeuge eingelöst sein, solange sie derselben Fahrzeugkategorie angehören. Handelt es sich nur um Veteranenfahrzeuge, dann können Sie mehrere Fahrzeuge auf ein Wechselschild einlösen.

Vorgehensweise

  1. Versicherungsnachweis bestellen
  2. Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form 13.20 A per Post oder vor Ort einreichen.

Gebühren

Fahrzeug mit deponierten Kontrollschildern anmelden

Die Vorgehensweise für die Anmeldung eines Fahrzeugs mit zuvor deponierten Kontrollschildern ist auf der Seite Deponierung beschrieben.

Importiertes Fahrzeug anmelden

Ausländische Fahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn Sie den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Wir empfehlen, hierfür Fachleute wie Importeure oder Markenvertreter beizuziehen.

Gebühren

Ersatzfahrzeug anmelden (Interimsausweis)

Muss Ihr Fahrzeug für längere Zeit in die Reparatur, dürfen Sie für diese Zeit unter demselben Kontrollschild für maximal 30 Tage ein Ersatzfahrzeug anmelden. Beachten Sie, dass die Kontrollschilder erst am Ersatzfahrzeug angebracht werden, wenn Sie den Ersatzfahrzeugausweis haben. Sonst machen Sie sich strafbar und sind nicht versichert.

Vorgehensweise

Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:

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