Mofa und E-Bike
Wir unterscheiden zwischen langsamen und schnellen E-Bikes. Schnelle E-Bikes werden wie Mofas (Töffli) behandelt.
Mofa oder schnelles E-Bike: Führerausweis, Kontrollschild und Vignette benötigt
Leistung/Geschwindigkeit
Ein schnelles E-Bike ist ein Elektrofahrrad mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h und maximal 1000 Watt. Sowohl schnelle E-Bikes als auch das Mofa gehören in die Kategorie «Motorfahrräder».
Führerausweis
Um ein Mofa oder schnelles E-Bike zu fahren, benötigen Sie mindestens einen Führerausweis der Kategorie M. Personen ohne Führerausweis reichen zunächst ein
Personen, die bereits eine Autoprüfung (Kategorie B) gemacht haben, benötigen keine Prüfung der Kategorie M. Die Kategorie M ist in der Autoprüfung bereits inbegriffen.
Mofa-Führerausweis vor dem 14. Altersjahr
Wir können einen Führerausweis für Töfflis/Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestalter: 12 Jahre
- Schulweg mit mindestens 125 Meter Höhenunterschied und länger als 30 Minuten
- Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen nicht möglich oder nicht zweckmässig
Treffen alle Voraussetzungen zu, kann ein Gesuch um Erteilung des Mofa-Führerausweis vor 14. Altersjahr gestellt werden.
Kontrollschild/Vignette
Mofa und schnelle E-Bikes benötigen ein gelbes Kontrollschild. Zudem wird ein Versicherungsnachweis in Form einer jährlich zu erneuernden Vignette benötigt.
Langsames E-Bike: kein Kontrollschild und keine Vignette benötigt
Leistung/Geschwindigkeit
Ein langsames E-Bike hat eine Leistung bis maximal 500 Watt und fährt mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Ohne Pedalbetätigung beträgt die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h. Es gehört zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad».
Führerausweis
Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein langsames E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M . Sie reichen hierfür zunächst ein
Mofa-Führerausweis vor dem 14. Altersjahr
Wir können einen Führerausweis für Töfflis/Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestalter: 12 Jahre
- Schulweg mit mindestens 125 Meter Höhenunterschied und länger als 30 Minuten
- Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen nicht möglich oder nicht zweckmässig
Treffen alle Voraussetzungen zu, kann ein Gesuch um Erteilung des Mofa-Führerausweis vor 14. Altersjahr gestellt werden.
Kontrollschild/Vignette
Langsame E-Bikes brauchen weder ein Kontrollschild noch eine Vignette. Sie müssen es also nicht anmelden. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Haftung bei einem Unfall. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Hinweis zu Elektro-Trendfahrzeugen
Die Motorenleistung von Elektro-Trendfahrzeugen (E-Trottinett, E-Scooter usw.) darf in der Schweiz max. 20 km/h betragen. Es gelten somit die gleichen Vorgaben wie für langsame E-Bikes.
Mofa oder schnelles E-Bike anmelden
Mofas benötigen einen Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild. Das Kontrollschild ist nur mit der Versicherungs-Vignette gültig. Für E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung über 25 km/h und einer Nennleistung über 0.5 kW gelten die gleichen Zulassungsbedingungen.
Die gelben Kontrollschilder für Mofas und schnelle E-Bikes werden durch das Verkehrsamt und durch das
Vorgehensweise
Occasion-Mofa oder -E-Bike
Wir benötigen den bisherigen Motorfahrrad-Fahrzeugausweis. Sollte kein Ausweis mehr auffindbar sein, muss das Mofa vorab durch einen berechtigten Mofahändler geprüft werden.
Haftpflichtversichert ist das eingelöste Mofa oder E-Bike durch unsere
Fabrikneues Mofa oder E-Bike
Wir benötigen den Kontrollbericht oder Ausweis vom
Haftpflichtversichert ist das eingelöste Mofa oder E-Bike durch unsere
Gebühren
Neueinlösung
- Kontrollschild: CHF 20.–
- Mofa-Vignette/Versicherung: CHF 13.–
- Ausstellung Mofa-Ausweis: CHF 20.–
Jährliche Erneuerungen
- Mofa-Versicherung: CHF 13.–
- Jahresgebühr: CHF 20.–
Infos und Vorschriften
Schadensfall mit Mofa oder E-Bike
Mit dem Kauf der Vignette sind Sie automatisch über die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung bei der AXA versichert. Bei einem Schadensfall können Sie sich telefonisch mit der AXA unter 0800 809 809 (24-Stunden-Telefon) in Verbindung setzen, die Policennummer können Sie dem Begleitschreiben der Vignette entnehmen.