Navigieren im Kanton Schwyz

Mofa und E-Bike

Wir unterscheiden zwischen langsamen und schnellen E-Bikes. Schnelle E-Bikes werden wie Mofas (Töffli) behandelt.

Mofa oder schnelles E-Bike: Führerausweis, Kontrollschild und Vignette benötigt

Leistung/Geschwindigkeit

Ein schnelles E-Bike ist ein Elektrofahrrad mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h und maximal 1000 Watt. Sowohl schnelle E-Bikes als auch das Mofa gehören in die Kategorie «Motorfahrräder».

Führerausweis

Um ein Mofa oder schnelles E-Bike zu fahren, benötigen Sie mindestens einen Führerausweis der Kategorie M. Personen ohne Führerausweis reichen zunächst ein Lernfahrgesuch ein und erhalten danach eine Einladung für die theoretische Prüfung. Eine praktische Prüfung muss nicht gemacht werden.

Personen, die bereits eine Autoprüfung (Kategorie B) gemacht haben, benötigen keine Prüfung der Kategorie M. Die Kategorie M ist in der Autoprüfung bereits inbegriffen.

Mofa-Führerausweis vor dem 14. Altersjahr

Wir können einen Führerausweis für Töfflis/Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 12 Jahre
  • Schulweg mit mindestens 125 Meter Höhenunterschied und länger als 30 Minuten
  • Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen nicht möglich oder nicht zweckmässig

Treffen alle Voraussetzungen zu, kann ein Gesuch um Erteilung des Mofa-Führerausweis vor 14. Altersjahr gestellt werden.

Kontrollschild/Vignette

Mofa und schnelle E-Bikes benötigen ein gelbes Kontrollschild. Zudem wird ein Versicherungsnachweis in Form einer jährlich zu erneuernden Vignette benötigt.

Langsames E-Bike: kein Kontrollschild und keine Vignette benötigt

Leistung/Geschwindigkeit

Ein langsames E-Bike hat eine Leistung bis maximal 500 Watt und fährt mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Ohne Pedalbetätigung beträgt die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h. Es gehört zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad».

Führerausweis

Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein langsames E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M . Sie reichen hierfür zunächst ein Lernfahrgesuch ein und erhalten danach eine Einladung für die theoretische Prüfung. Eine praktische Prüfung muss nicht gemacht werden. Personen ab 16 Jahren brauchen für langsame E-Bikes keinen Führerausweis.

Mofa-Führerausweis vor dem 14. Altersjahr

Wir können einen Führerausweis für Töfflis/Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 12 Jahre
  • Schulweg mit mindestens 125 Meter Höhenunterschied und länger als 30 Minuten
  • Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulbussen nicht möglich oder nicht zweckmässig

Treffen alle Voraussetzungen zu, kann ein Gesuch um Erteilung des Mofa-Führerausweis vor 14. Altersjahr gestellt werden.

Kontrollschild/Vignette

Langsame E-Bikes brauchen weder ein Kontrollschild noch eine Vignette. Sie müssen es also nicht anmelden. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Haftung bei einem Unfall. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.


Hinweis zu Elektro-Trendfahrzeugen

Die Motorenleistung von Elektro-Trendfahrzeugen (E-Trottinett, E-Scooter usw.) darf in der Schweiz max. 20 km/h betragen. Es gelten somit die gleichen Vorgaben wie für langsame E-Bikes.

Mofa oder schnelles E-Bike anmelden

Mofas benötigen einen Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild. Das Kontrollschild ist nur mit der Versicherungs-Vignette gültig. Für E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung über 25 km/h und einer Nennleistung über 0.5 kW gelten die gleichen Zulassungsbedingungen.

Die gelben Kontrollschilder für Mofas und schnelle E-Bikes werden durch das Verkehrsamt und durch das Fachgewerbe abgegeben. Die jährliche Erneuerung erfolgt ausschliesslich durch das Verkehrsamt.

Vorgehensweise

Occasion-Mofa oder -E-Bike

Wir benötigen den bisherigen Motorfahrrad-Fahrzeugausweis. Sollte kein Ausweis mehr auffindbar sein, muss das Mofa vorab durch einen berechtigten Mofahändler geprüft werden.

Haftpflichtversichert ist das eingelöste Mofa oder E-Bike durch unsere Kollektivversicherung.

Fabrikneues Mofa oder E-Bike

Wir benötigen den Kontrollbericht oder Ausweis vom Mofahändler.

Haftpflichtversichert ist das eingelöste Mofa oder E-Bike durch unsere Kollektivversicherung.

Gebühren

Neueinlösung

  • Kontrollschild: CHF 20.–
  • Mofa-Vignette/Versicherung: CHF 13.–
  • Ausstellung Mofa-Ausweis: CHF 20.–

Jährliche Erneuerungen

  • Mofa-Versicherung: CHF 13.–
  • Jahresgebühr: CHF 20.–

Infos und Vorschriften

Schadensfall mit Mofa oder E-Bike

Mit dem Kauf der Vignette sind Sie automatisch über die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung bei der AXA versichert. Bei einem Schadensfall können Sie sich telefonisch mit der AXA unter 0800 809 809 (24-Stunden-Telefon) in Verbindung setzen, die Policennummer können Sie dem Begleitschreiben der Vignette entnehmen.

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