Fahren lernen
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie sie zum Führerausweis (auch für Mofas/Töfflis) oder zur neuen Ausweiskategorie kommen.
Schritt für Schritt zum Führerausweis oder zur neuen Kategorie
1. Passende Ausweiskategorie wählen und Voraussetzungen prüfen
Informieren Sie sich über die verschiedenen Ausweiskategorien und deren Voraussetzungen, bevor Sie mit dem Fahrenlernen beginnen. Je nach Fahrzeugtyp – etwa Auto, Motorrad oder Lastwagen – gelten unterschiedliche Altersgrenzen, Ausbildungswege und Prüfungen.
2. Nothelferkurs absolvieren
Ausweis für Motorräder oder Autos
Für die Ausweiskategorien für Motorräder und Autos benötigen Sie den Nothilfeausweis, falls Sie nicht bereits einen Führerausweis für eine dieser Ausweiskategorien besitzen. Absolvieren Sie hierfür einen Nothilfekurs, auch Nothelferkurs genannt. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig.
- Nothilfekurse von Samaritervereinen suchen
- Nothilfekurse der Rettungsschule Zentralschweiz
- Weitere vom ASTRA anerkannte Anbieter für Nothilfekurse
Andere Ausweise (Töffli, Traktor usw.)
Für die Ausweiskategorien M (Töffli), F oder G (Arbeitsmotorfahrzeuge, Traktoren usw.) ist kein Nothilfekurs notwendig.
Befreiung vom Nothelferkurs
Anhang 3 der Weisung des ASTRA zu Nothilfekursen enthält eine Liste der Personen, die den Nothelferkurs nicht absolvieren müssen. Stellen Sie uns in diesem Fall, zusammen mit dem Gesuchsformular, eine Kopie des Diploms, des Fähigkeitsausweises oder des Dienstbüchleins zu. Zudem können wir behinderte Personen gemäss Ziffer 2.5 der Weisung unter gewissen Umständen vom Besuch eines Nothilfekurses befreien.
3. Gesuchsformular ausfüllen
Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises ist vollständig auszufüllen und auszudrucken. Dieses Formular ist auch beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde, bei den Optikern oder bei uns in Papierform erhältlich.
Ausweis für Töffli und E-Bikes
Auf der Seite Mofa und E-Bike finden Sie weitere Infos und Unterlagen zum Führerausweis der Kategorie M.
4. Sehtest (Augenkontrolle) absolvieren
Falls Sie noch keinen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen, muss ein Sehtest bei einem Augenarzt oder Optiker absolviert werden. Bringen Sie das ausgedruckte
5. Ausweisfoto beifügen oder hochladen
Für das Lernfahrgesuch wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm benötigt. Sie können das Ausweisfoto digital einreichen oder dem Gesuch beilegen. Kleben Sie das Foto bitte nicht auf das Gesuchsformular.
6. Dokumente zusammenstellen
- Nothilfeausweis im Original oder Zertifikat mit QR-Code beilegen, wenn Sie Motorrad oder Auto fahren wollen
- Aktuelles Passfoto beilegen, falls nicht bereits ein digitales Ausweisfoto eingereicht wurde
- Kopie der Identitätskarte, des Passes oder des Ausländerausweises beilegen
- Bestätigung des Einwohneramts auf dem Lernfahrgesuch vorhanden
- Sehtestresultat auf dem Lernfahrgesuch ausgefüllt
- Bei berufsmässigem Personentransport (Kategorien B-BPT, D, D1):
Fahrpraxisbestätigung
7. Gesuch einreichen
Erstes Lernfahrgesuch
Wenn Sie zum ersten Mal ein Lernfahr- bzw. ein Führerausweisgesuch einreichen, müssen Sie persönlich beim Einwohneramt oder beim Verkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis (Identitätskarte / Pass / Ausländerausweis) vorlegen, beim Verkehrsamt zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde.
Wiederholtes Gesuch
Wenn Sie bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis haben/hatten, können Sie uns Ihr Gesuch auch per Post oder E-Mail senden.
8. Fahrlehrer/Fahrschule wählen
Wählen Sie einen Fahrlehrer oder eine Fahrschule, die zu Ihnen passt. Das untenstehende Verzeichnis hilft Ihnen dabei. Fahrstunden bei einem Fahrlehrer zu nehmen, ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert.
9. Für Theorieprüfung vorbereiten
Viele Fahrschulen bieten spezielle Theoriekurse an, in denen das nötige Wissen vermittelt wird. Sie können sich den Stoff aber mit Apps, Online-Lernsoftware, Büchern usw. auch im Selbststudium aneignen. Die untenstehenden Links helfen
- Empfohlene Lernmittel und Bezugsquellen
- Anzahl Fragen und erlaubter Fehler
- Theorieprüfung am Computer (Demoversion)
- Kompetenzenkatalog Theoriefragen
10. Zur Theorieprüfung anmelden
Theorieprüfung im Kanton Schwyz absolvieren
Nach Prüfung Ihres Lernfahrgesuchs erhalten Sie von uns eine Zulassungsbewilligung (gelbes Blatt im A5-Format) per Post. Mit der darauf befindlichen Personen-Nummer können Sie sich online für die Theorieprüfung anmelden.
Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.
Prüfung in einem anderen Kanton absolvieren
Durch den Besitz der ausserkantonalen Prüfungsbewilligung, welche durch uns ausgestellt wird, ist es möglich, die Prüfung in einem anderen Kanton zu absolvieren. Diese Bewilligung erhält man mit dem Gesuch zum Absolvieren der Führerprüfung in einem anderen Kanton.
11. Theorieprüfung ablegen
Alle Theorieprüfungen werden auf Tablets durchgeführt. Es sind keine Tablet-Vorkenntnisse nötig. Die Basis-Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Sprachen
Die Theorieprüfungen können in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden. Die Basistheorie für Motorräder und Autos zusätzlich in Englisch.
Prüfungsort
Die Theorieprüfungen werden beim Verkehrsamt in Schwyz, Schlagstrasse 82, 6430 Schwyz (im 3. Stock) und beim Verkehrsamt in Pfäffikon, Gwattstrasse 3, 8808 Pfäffikon (im Erdgeschoss) abgenommen.
Mitbringen zur Theorieprüfung
An die Prüfung sind ein amtlicher Ausweis mit Foto sowie die Zulassungsbewilligung (gelbes Blatt im A5-Format) mitzubringen.
12. Lernfahrausweis erhalten
- Nach Bestehen der Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis per Post zugestellt
- Für Kategorien, bei denen keine Theorieprüfung nötig ist, erfolgt die Zustellung innerhalb von 10 Tagen.
- Ein direkter Bezug des Lernfahrausweises am Schalter ist nicht möglich.
Elektronischer Lernfahrausweis (eLFA)
Am 27. Oktober 2025 wurde im Kanton Schwyz der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) eingeführt. Dessen Nutzung ist freiwillig – die Papier-Lernfahrausweise bleiben weiterhin gültig.
- Nach Bestehen der Theorieprüfung erhalten Sie eine SMS mit Informationen zur Installation des elektronischen Lernfahrausweises (eLFA).
- Personen mit einem gültigem Papier-Lernfahrausweis können den eLFA online beantragen.
- Bei einem Gerätewechsel kann das Online-Formular zum Registrieren eines neuen Geräts verwendet werden.
- Zur praktischen Führerprüfung muss weiterhin der Papier-Lernfahrausweis mitgenommen werden!
13. Fahrerfahrung sammeln
Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises gilt es, das theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen. Die ersten Erfahrungen sammeln Sie idealerweise in der Fahrschule. Haben Sie dort erste Grundlagen erlernt, können Sie Ihre Fähigkeiten – ergänzend zu den Fahrstunden – auch bei privaten Lernfahrten festigen.
Zwischen der theoretischen und der praktischen Führerprüfung ist zudem der Besuch des Verkehrskundeunterrichts (VKU) obligatorisch.
Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit Begleitpersonen unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet haben, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzen. Die Begleitpersonen sorgen dafür, dass die Lernfahrten gefahrenlos durchgeführt werden und Sie als Fahrschüler die Verkehrsvorschriften nicht verletzen.
Lernfahrten mit elektrischer Handbremse
Lernfahrten dürfen nur absolviert werden, wenn sämtliche folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Die elektrische Handbremse ist vom Beifahrersitz ohne Blockieren der Sicherheitsgurte erreichbar.
- Die elektrische Handbremse kann während der Fahrt dosiert und abstufbar über den Taster betätigt werden.
- Die Bremswirkung der elektrischen Handbremse muss auch bei Betätigung des Gaspedals funktionieren und darf nicht unterbrochen werden.
Falls Sie die praktische Auto-Führerprüfung mit einem privaten Prüfungsfahrzeug abgelegen wollen, muss eine schriftliche Bestätigung über die Funktion der elektrischen Handbremse der Markengarage/-vertretung vor der Prüfungsfahrt vorgelegt werden.
14. Zu praktischer Führerprüfung anmelden
Dies besorgt in der Regel der Fahrlehrer, damit er den Einsatz seines Fahrzeuges planen kann. Eine gute psychologische Vorbereitung durch den Ausbildner darf nicht fehlen. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob der Lernfahrausweis noch gültig ist. Die gezielte Vorbereitung ist wichtig für das Bestehen der Prüfung. Schenken Sie deshalb dem Fachmann Vertrauen.
Grundsätzlich können Sie sich zwar auch ohne die Zustimmung Ihres Fahrlehrers für die praktische Führerprüfung anmelden. Dies ist aber unüblich und nicht zu empfehlen. Ein Prüfungstermin kann bei uns am Schalter oder telefonisch beantragt werden:
- Für Termine in Schwyz: +41 41 819 21 33
- Für Termine in Pfäffikon: +41 41 819 17 53
Prüfung in einem anderen Kanton absolvieren
Durch den Besitz der ausserkantonalen Prüfungsbewilligung, welche durch uns ausgestellt wird, ist es möglich, die Prüfung in einem anderen Kanton zu absolvieren. Diese Bewilligung erhält man mit dem Gesuch zum Absolvieren der Führerprüfung in einem anderen Kanton.
Seit dem 1. März 2026 gelten für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schwyz neue Einschränkungen für praktische Führerprüfungen für Autos und Motorräder.
Vorbereitung auf die praktische Auto-Führerprüfung
Seit dem 1. Juli 2025 gehören Assistenzsysteme zur Auto-Führerprüfung. Mehr Infos gibt es auf www.smartrider.ch.
Bitte beachten Sie, dass der Papier-Lernfahrausweis zur praktischen Führerprüfung mitgenommen werden muss.
15. Praktische Führerprüfung absolvieren
Geprüft werden Sie von einem unserer Experten. In der Regel absolvieren Sie die Prüfung mit demselben Auto, in dem Sie auch Ihre Fahrstunden absolviert haben – also mit dem Auto des Fahrlehrers oder der Fahrschule. Eine konkrete Vorschrift dazu gibt es aber nicht. Sie dürfen auch mit einem anderen Fahrzeug zur Prüfung antreten.
- Zur praktischen Führerprüfung muss der Papier-Lernfahrausweis mitgenommen werden!
- Seit dem 1. Juli 2025 gehören Assistenzsysteme zur Auto-Fahrprüfung. Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Ihre Fahrschule hilft Ihnen dabei. Mehr Infos gibt es auf www.smartrider.ch.
16. Führerschein auf Probe erhalten
Bei Ihrem ersten Führerausweis für Motorräder oder Autos haben Sie eine Probezeit von drei Jahren. Das Enddatum Ihrer Probezeit finden Sie auf Ihrem Führerausweis unter dem Punkt 4b «Ablaufdatum». Sie müssen innerhalb der ersten zwölf Monate der Probezeit die obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs) besuchen. Ansonsten kann Sie die Polizei bei einer Kontrolle büssen. Somit empfehlen wir eine frühzeitige Planung der Weiterbildung.
17. Unbefristeten Führerschein erhalten
Wenn Sie den Weiterbildungskurs gemacht haben, schicken wir Ihnen automatisch den unbefristeten Führerausweis am Ende Ihrer Probezeit. Sie müssen nichts unternehmen.