Therapien
Die Förderangebote unterstützen einzelne Schülerinnen und Schüler und helfen ihnen ihre Stärken weiterzuentwickeln und ihre Schwächen zu verringern. Die Bezirke und Gemeinden sorgen für ein Grundangebot und regeln dies in eigenen Konzepten.
Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie bei Kindern haben das übergeordnete Ziel, die Entwicklung und Lebensqualität der Kinder zu verbessern. Sie sind darauf ausgerichtet, Kinder bei der Überwindung von körperlichen, motorischen, sprachlichen und kognitiven Herausforderungen zu unterstützen, die durch verschiedene Erkrankungen, Verletzungen oder Entwicklungsverzögerungen entstehen können.
Logopädie
Logopädinnen und Logopäden therapieren Menschen mit Störungen des Sprechens, des Sprachverständnisses, des Lesens und Schreibens. Die Mitarbeitenden der Abteilung Logopädie behandeln Kleinkinder, Kinder und Jugendliche. Diese Leistungen werden vom Kanton finanziert und sind für die Kinder und ihre Eltern kostenfrei.
Mit einer logopädischen Therapie werden die sprachlichen Fähigkeiten des Kindes verbessert. Dies erleichtert seine soziale und schulische Integration. Zwischen der Sprachentwicklung und der Entwicklung der Persönlichkeit, des Spiels und der Bewegung besteht ein Zusammenhang. In der Therapie wird dieser Zusammenhang sorgfältig berücksichtigt. Zielsetzungen und Methoden werden für das einzelne Kind jeweils individuell festgelegt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um gemeinsam die Bedürfnisse Ihres Kindes zu klären.
Abteilung Logopädie – Leitung
- Franziska Kirchhofer, Leiterin, Abteilung Logopädie
- Natalie Jorns, Teamleiterin Ausserschwyz
- Nicole Wehrli,Teamleiterin Innerschwyz
Psychomotorik
Ein Kind sollte Psychomotoriktherapie erhalten, wenn es Schwierigkeiten in der motorischen Entwicklung hat, die den Alltag, das Spielen oder Lernen beeinträchtigen, wie z.B. Ungeschicklichkeit, Probleme beim Schreiben oder eine unsichere Körperwahrnehmung. Auch emotionale und soziale Probleme, die mit motorischen Unsicherheiten zusammenhängen, können Gründe sein. Die Entscheidung wird in Absprache mit Lehrkräften, Eltern und Fachpersonen getroffen.
Zuweisung
Die Schulleitung leitet das Kind zur Abklärung an die Psychomotorikstelle weiter und entscheidet nach den Befunden über die Therapiezuweisung im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten.
Kosten
Die Fahrkosten werden nur bei Kindern und Jugendlichen mit einer verfügten verstärkten Massnahme übernommen.
Informationen für Fachpersonen
Wir übernehmen zur Hälfte die Kosten der Psychomotoriktherapien von Kindern im Bereich vMiS Autismus und vMiS HZ. Die gesamten Kosten übernehmen wir für Kinder, die eine ausserkantonale Schule besuchen, jedoch die Psychomotoriktherapie in einer Primarschule des Kantons Schwyz erhalten. Wir legen einen Tarif pro Therapiestunde (Arbeit mit dem Kind) fest und sind berechtigt, für die Zusprechung von Leistungen jederzeit Auskünfte, Meldungen und Berichte einzuholen. Die vorgenommenen Abklärungen und die Therapie müssen dokumentiert werden, sodass sie bezüglich Zeitpunkt, Umfang und Inhalt für uns nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Abrechnung
Der Antrag muss immer vor Beginn der Therapie von der Schulleitung bestätigt werden und an uns eingereicht werden. Die Kosten werden bis zum Ende der Verfügung übernommen. Für eine Verlängerung braucht es einen neuen, gut begründeten Antrag. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise mit Angabe der durchgeführten Therapiestunden.
Heilpädagogische Früherziehung
Die heilpädagogische Früherziehung beinhaltet die Begleitung und Beratung der Erziehungsberechtigten und die Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen. Die Kinder werden einzeln oder in einer Kleingruppe gefördert, entweder in der Frühberatungsstelle oder bei der Familie zu Hause.
Ergotherapie
Die Ergotherapie unterstützt Kinder und Jugendliche, ihre körperlichen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten zu verbessern, wiederzuerlangen oder um Alltagsaktivitäten besser bewältigen zu können. Der Fokus der Ergotherapie liegt darauf, den Kindern und Jugendlichen zu helfen, die für sie bedeutungsvollen Tätigkeiten in Schule, Freizeit oder im persönlichen Umfeld trotz Einschränkungen durchzuführen.
Anmeldung
Die Ergotherapie wird durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt verordnet und eingeleitet.
Kosten
Die Therapie sowie individuell angepasste Hilfsmittel wie Rollstühle und Mobilitätshilfen werden durch die Krankenkasse und die Invalidenversicherung (IV) bezahlt.
Physiotherapie
Die Physiotherapie wird bei Kindern eingesetzt, die aufgrund von angeborenen oder erworbenen Erkrankungen, Entwicklungsverzögerungen oder Verletzungen Schwierigkeiten haben, sich normal zu bewegen oder alltägliche Aktivitäten auszuführen. Das Ziel der Physiotherapie ist es, das Kind dabei zu unterstützen, eine grösstmögliche Selbstständigkeit und Mobilität zu erreichen.
Anmeldung
Die Physiotherapie wird durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt verordnet und eingeleitet.
Kosten
Die Therapie sowie individuell angepasste Hilfsmittel wie Rollstühle und Mobilitätshilfen werden durch die Krankenkasse und die Invalidenversicherung (IV) bezahlt.
Psychotherapie
Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen können sie in ihrer gesunden Entwicklung beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es für Eltern und Angehörige, auf die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu achten und rechtzeitig professionelle Hilfe beizuziehen.