Krankheiten
Aufgrund des Epidemiengesetzes sind Ärztinnen und Ärzte, sowie Laboratorien verpflichtet, übertragbare Krankheiten zu melden. Wir informieren Sie über alle wichtigen Aspekte im Zusammenhang mit übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten.
Affenpocken (Mpox)
Affenpocken ist eine durch Viren verursachte Erkrankung, welche durch engen Kontakt mit infizierten Menschen oder Tieren übertragen werden kann. Das Affenpockenvirus wird meist durch engen, und vorwiegend sexuellen Kontakt übertragen. In der Regel verläuft die Krankheit mild.
Verdacht auf Affenpocken?
Haben Sie den Verdacht, an Affenpocken erkrankt zu sein, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Test veranlassen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Impfung
Im Kanton Zürich können Sie sich impfen lassen.
Weitere Informationen
Covid-19
Covid-19 ist eine Infektionskrankheit und wird durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst. Das Coronavirus kann auf verschiedenen Wegen zwischen Menschen übertragen werden. Meistens wird es durch Tröpfchen und Aerosole übertragen, die von einer angesteckten Person abgegeben werden, insbesondere beim Husten, Niesen und lauten Sprechen.
Impfung
Wenn Sie eine Covid-19 Impfung in Betracht ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine Apotheke. Bund und Kanton sind nicht mehr involviert. Die aktuellen mRNA-Impfstoffe JN.1 können von allen Arztpraxen und Apotheken über die normalen Lieferkanäle bezogen werden. Spikevax® wird als Fertigspritzen in 1er- und 10er-Packungen angeboten, Comirnaty® voraussichtlich nur in 10er-Packungen.
Für Personen, denen die Covid-19 Impfung gemäss Impfempfehlungen des BAG und der EKIF empfohlen ist, werden die Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen.
Impfungen, die nicht empfohlen, aber aus nicht-medizinischen Gründen notwendig sind oder gewünscht werden, sind gegen Bezahlung zugänglich.
Corona-Tests
Die Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests ist nur noch in bewilligten Laboratorien möglich.
Post-Covid-19
Nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus können Langzeitfolgen auftreten. Die häufigsten Symptome davon sind starke Müdigkeit und Erschöpfung, Atembeschwerden und Konzentrations- und Gedächtnisprobleme.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Post-Covid-19-Erkrankung.
Weitere Informationen
Grippe (Influenza)
Die Grippe ist im Winter eine häufige Infektionskrankheit. Das Risiko einer Erkrankung und von Komplikationen lässt sich durch eine Grippeimpfung im Herbst reduzieren. Empfohlen wird sie für bestimmte Risikogruppen und deren Kontaktpersonen. Durch die Grippeimpfung schützen Sie sich selber, aber auch Menschen die sich nicht schützen können, aufgrund einer Grunderkrankung.
Impfung
Im Kanton Schwyz können Sie sich in Ihrer Hausarztpraxis durch Ihren Hausarzt oder in einer Apotheke beraten und impfen lassen.
Weitere Informationen
Humane Papillomaviren (HPV)
HPV werden sexuell übertragen und sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen im Genitalbereich, am Anus sowie im Hals- und Rachenbereich. Am bekanntesten ist der Gebärmutterhalskrebs als Folge der Infektion mit HPV. Eine Impfung kann vor der Infektion mit relevanten HPV-Virentypen schützen.
Kantonales Impfprogramm
Der Kanton Schwyz übernimmt die Kosten der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 11 bis 26 Jahren, sofern die Bedingungen des Impfprogrammes eingehalten werden. Ärztinnen und Ärzte im Kanton Schwyz können die notwendigen Dokumente für die Durchführung der HPV-Impfung beim kantonsärztlichen Dienst beziehen. Die Kosten von Impfungen, die ausserhalb des kantonalen Impfprogramms durchgeführt werden, können nicht vom Kanton übernommen werden.
Impfung
Wenn Sie sich impfen lassen möchten, wenden Sie sich an ihre Ärztin oder ihren Arzt.
Weitere Informationen
Krebs
Als Krebs werden über hundert verschiedene Krankheiten bezeichnet, welche üblicherweise nach ihrem Entstehungsort im menschlichen Körper benannt werden. Bei allen Formen von Krebs beginnen einige Zellen sich ungebremst zu teilen.
Krebsregister
Wenn bei einer im Kanton Schwyz wohnhaften Person Krebserkrankungen, Krebsvorstufen oder gutartige Tumore diagnostiziert werden, erfolgt eine Meldung an das Krebsregister oder an das Kinderkrebsregister. Die in den Krebsregistern erfassten Daten laufen bei der Nationalen Krebsregistrierungsstelle zusammen. Die Krebsregistrierung ist ein bewährtes System, das seit Jahren dabei hilft, die Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu verbessern.
Weitere Informationen
Masern
Eine Masernerkrankung kann in jedem Alter auftreten und manchmal schwerste Komplikationen verursachen. Zwei Dosen einer MMR-Impfung schützen ein Leben lang vor den Komplikationen der Masern, Mumps und Röteln.
Impfung
Empfohlen sind zwei Dosen: die erste im Alter von neun Monaten, die zweite mit zwölf Monaten. Eine Nachholimpfung ist in jedem Alter möglich, und eine solche wird allen nicht-immunen Personen empfohlen. Wenden Sie sich an ihre Ärztin oder ihren Arzt.
Weitere Informationen
Zecken
Die wichtigsten Krankheiten, die von Zecken auf Menschen übertragen werden können, sind Borreliose (auch Lyme-Krankheit genannt), Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, Hirnhautentzündung) und Tularämie (Hasenpest). Borreliose und Tularämie sind bakterielle Infektionen und können mit Antibiotika behandelt werden. Die Hirnhautentzündung kann nicht mit Antibiotika behandelt werden, aber man kann sich dagegen impfen lassen. In der ganzen Schweiz gibt es Zecken, die diese Krankheiten übertragen können.
Impfung
Die Kosten für die Impfung werden von der obligatorischen Krankenkasse übernommen, sofern die Impfung von Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verschrieben wurde. Wenn Sie sich als vorbeugende Massnahme impfen lassen, bezahlen Sie die Kosten selber.