Innerkantonaler Finanzausgleich
Basierend auf dem Wirksamkeitsbericht zum Innerkantonalen Finanzausgleich 2002–2016 wurde im Bericht «Finanzen 2020» ein Reformkonzept erarbeitet sowie im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 ein neues System verabschiedet. Der neue innerkantonale Finanzausgleich ist auf das Ausgleichsjahr 2025 in Kraft getreten.
- Gesetz über den Finanzausgleich
- Verordnung zum Gesetz über den Finanzausgleich (FAV)
- Auswertungen zum innerkantonalen Finanzausgleich seit 2003
Der innerkantonale Finanzausgleich (IFA) erfolgt anreizbasiert, fair und im Rahmen einer zeitgemässen Systematik. Er setzt sich aus einem Ressourcenausgleich sowie einem Lastenausgleich zusammen. Der Ressourcenausgleich wird einerseits horizontal von den ressourcenstarken Gemeinwesen und andererseits vertikal durch den Kanton finanziert. Der Lastenausgleich wird basierend auf strukturellen Indikatoren berechnet und vollständig durch den Kanton finanziert. Für kleine Gemeinwesen kann der Regierungsrat zusätzlich Strukturbeiträge vorsehen.