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Ansässigkeitsbescheinigung für Privatpersonen

Wenn Sie aufgrund von Vorgaben ausländischer Behörden, Banken, Ausschreibungen usw. eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, können Sie diese über das untenstehende Formular beantragen. Benötigen Sie stattdessen eine Wohnsitzbestätigung, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitzgemeinde.

Für die Ausstellung der Bescheinigung muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Tagen gerechnet werden.

Personalien

Angaben Ansässigkeitsbescheinigung

Wir stellen keine Ansässigkeitsbescheinigung für die Zukunft aus.

Ansässigkeitsbescheinigungen für die Schweiz werden ausschliesslich in deutscher Sprache ausgestellt.

Wenn uns noch keine Vollmacht vorliegt, können Sie hier eine Vollmacht hochladen (nur für diese Ansässigkeitsbescheinigung gültig).

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