Navigieren im Kanton Schwyz

Zivilschutzstelle

Die kantonale Zivilschutzstelle ist zuständig für:

  • die Einteilung und die Entlassung von Angehörigen des Zivilschutzes
  • das Beförderungswesen
  • das Mutationswesen wie Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen
  • den Austausch von Zivilschutzakten mit anderen Kantonen
  • die Beantwortung von allgemeinen Fragen über den Zivilschutz

Meldepflicht (siehe Seite 2 im Dienstbüchlein)

Wechsel von Wohnort und/oder Wohnadresse Meldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde persönlich bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen
Verlust des Dienstbüchleins Meldung beim Kreiskommando des Wohnortkantons mündlich oder schriftlich innerhalb von 14 Tagen

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken