Zivilschutzstelle
Die kantonale Zivilschutzstelle ist zuständig für:
- die Einteilung und die Entlassung von Angehörigen des Zivilschutzes
- das Beförderungswesen
- das Mutationswesen wie Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen
- den Austausch von Zivilschutzakten mit anderen Kantonen
- die Beantwortung von allgemeinen Fragen über den Zivilschutz
Wechsel von Wohnort und/oder Wohnadresse | Meldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde | persönlich bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen |
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Verlust des Dienstbüchleins | Meldung beim Kreiskommando des Wohnortkantons | mündlich oder schriftlich innerhalb von 14 Tagen |