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Erfolgreiche Baukontrollen bei Mobilfunkanlagen im Kanton Schwyz

Bevölkerung gut vor Mobilfunkstrahlung geschützt

Die Mobilfunkkontrollen zeigten ein erfreuliches Bild.

Die stichprobenmässigen Baukontrollen der Mobilfunkanlagen im Jahr 2024 haben erneut ein sehr gutes Ergebnis erbracht. Nur wenige Anlagen wiesen geringfügige Abweichungen auf, die jedoch keinen nennenswerten Einfluss auf die Strahlungsimmissionen hatten.

Überprüfung der Mobilfunkanlagen
Aktuell betreiben die drei kommerziellen Mobilfunkanbieter Salt, Sunrise und Swisscom im Kanton Schwyz insgesamt 218 Mobilfunkanlagen. Diese verteilen sich auf 171 Standorte, da einige Standorte gemeinsam genutzt werden. Auch im Jahr 2024 wurden erneut 25 Mobilfunkanlagen einer eingehenden Baukontrolle unterzogen.

Seit mehreren Jahren lässt das Amt für Umwelt und Energie (AfU) durch spezialisierte Fachfirmen stichprobenartige Kontrollen durchführen. Dabei wird überprüft, ob die installierten Antennen den erteilten Baubewilligungen hinsichtlich ihrer Ausrichtung und Höhe entsprechen. Zudem wird an jedem Standort die Höhe der drei am höchsten belasteten Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gemessen. So wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung eingehalten werden.

Weiter rückläufige Abweichungen
Die Kontrollen für das Jahr 2024 zeigen ein erfreuliches Resultat: Lediglich an 4 von 25 geprüften Standorten wurden geringfügige Abweichungen in der Ausrichtung und Höhe einzelner Antennen festgestellt. Dies entspricht einer weiteren Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch 7 Abweichungen registriert wurden. Die festgestellten Abweichungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Strahlenbelastung in der Umgebung. Das AfU hat die betroffenen Netzbetreiber zur Korrektur aufgefordert, was bereits erfolgt ist.

Neue Regelungen aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden
Zukünftig werden Anpassungen an Mobilfunkanlagen grösstenteils nur noch durchgeführt, wenn sie ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchlaufen haben. Diese Regelung basiert auf mehreren Bundesgerichtsentscheiden aus dem Jahr 2024.

Weitere Informationen

Umweltdepartement


Christian Kiebele
Abteilungsleiter Umwelt
+41 41 819 20 30
(erreichbar: Montag, 24. März 2025,10.00 – 11.30 Uhr)

 

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