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Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltung ist zuständig für die Veranlagung der direkten Steuern, die Rückerstattung der Verrechnungssteuer von Privatpersonen, die Abrechnung über die pauschale Steueranrechnung, das Inkasso der Quellensteuern, die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer, die Schätzung der Grundstücke sowie Information und Auskünfte in Steuerfragen.

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